Was dein Team wirklich kostet, nicht nur das Brutto.

Dein Minijobber kostet nicht 603 EUR. Berechne die echten Personalkosten inkl. aller versteckten Posten.

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Sätze anpassen (BGN, U1, U2)

Die Sätze variieren je nach Krankenkasse, Erstattungssatz und BGN-Gefahrklasse. Passe sie an deinen Betrieb an.

1.0 %
1.5 %
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Brutto-Gehälter

2.400 EUR

+ Versteckte Kosten

801 EUR

Echte Gesamtkosten

3.201 EUR

Aufschlüsselung versteckter Kosten:

Sozialversicherung (AG-Anteil ~21,2%)508 EUR
Berufsgenossenschaft Gastro (1.0 %)24 EUR
Umlagen U1+U2+U3 (2.2 %)52 EUR
Urlaubsrückstellung (~9%)218 EUR

Dieses Tool liefert eine schematische Orientierung auf Basis deiner Angaben, typischer Standardfälle und der im Programm hinterlegten gesetzlichen Schwellenwerte (Stand: Mai 2026). Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Besonderheiten des Einzelfalls, Tarifverträge, Sozialversicherungsausnahmen, steuerliche Merkmale und aktuelle Rechtsprechungs- oder Behördenlinien können unberücksichtigt bleiben. Für die Prüfung des konkreten Falls empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.

So setzen sich die echten Personalkosten zusammen

Echte Kosten = Brutto + AG-SV + BGN + Umlagen (U1+U2+U3) + Urlaubsrückstellung
Sozialversicherung (Vollzeit/Teilzeit/Azubi)
Brutto × 21,15 %
Minijob-Pauschalen (KV + RV + LSt)
Brutto × 30 %
BGN Unfallversicherung
Brutto × 0,8–2,5 %
Umlagen U1 + U2 + U3
Brutto × 1,3–5,8 %
Urlaubsrückstellung (20 Tage / 220 AT)
Brutto × ~9 %

Die genauen Sätze für BGN, U1 und U2 hängen vom Betrieb und der Krankenkasse ab, im Rechner anpassbar.

Kosten die du wahrscheinlich vergisst

Sozialversicherung

Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Ca. 21,2% on top.

Berufsgenossenschaft

Unfallversicherung BGN. In der Gastronomie ca. 0,8–2,5 % vom Brutto je nach Gefahrklasse.

U1-Umlage (Lohnfortzahlung)

Für den Ausgleich bei Krankmeldungen. Ca. 1,0–3,5 % je nach Kasse.

U2-Umlage (Mutterschutz)

Gilt grundsätzlich für alle Arbeitgeber. Ca. 0,5%.

Urlaubsrückstellung

20+ Tage Urlaub pro Jahr. Kosten laufen weiter, Arbeit bleibt liegen.

Feiertagsentgelt

An Feiertagen zahlen, auch wenn nicht gearbeitet wird.

Typische Rechen-Anlässe im Betrieb

Von der Neueinstellung bis zur Speisekarten-Kalkulation.

  1. Vor der Einstellung kalkulieren

    Was kostet die neue Servicekraft inkl. AG-Anteilen, Umlagen und Urlaubsrückstellung wirklich?

  2. Minijob vs. Midijob vergleichen

    Lohnt sich ein Midijob über 603 EUR, oder bleibt der Minijob günstiger für deinen Betrieb?

  3. Personalkostenquote prüfen

    Liegt dein Team-Anteil im DEHOGA-Branchenschnitt von 30–45 % vom Nettoumsatz?

  4. Speisekarten-Kalkulation vorbereiten

    Personalkosten als Wareneinsatz-Faktor in die Preisgestaltung einrechnen.

Personalkosten in der Gastronomie: Was über das Bruttogehalt hinausgeht

Personalkosten sind in der Gastronomie regelmäßig der größte Einzelposten, und der am häufigsten unterschätzte. Zwischen dem Bruttogehalt auf der Lohnabrechnung und den tatsächlichen Kosten, die pro Mitarbeiter anfallen, liegt eine Differenz von rund 25–45 %. Diese Lücke setzt sich aus Sozialversicherungsbeiträgen, Umlagen, Berufsgenossenschaftsbeiträgen und einer Reihe weiterer Posten zusammen, die einzeln klein erscheinen, in Summe aber erheblich ins Gewicht fallen.

Personalkosten auf einen Blick

  • AG-Sozialversicherungsanteil: ca. 21,15 % des Bruttolohns (RV, KV, PV, AV)
  • BGN-Beitrag (Unfallversicherung Gastro): ca. 0,8–2,5 % je nach Gefahrklasse
  • Umlagen U1 + U2 + Insolvenzgeldumlage: zusammen ca. 1,3–5,8 %
  • Gesamtfaktor Brutto → echte Kosten: ca. 1,35–1,50
  • Typische Personalkostenquote Gastronomie: 30–45 % vom Nettoumsatz

Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge 2026

Der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung ist der mit Abstand größte Nebenkosten-Posten. Er setzt sich aus vier Zweigen zusammen, die grundsätzlich hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden, mit einer Ausnahme: Die Unfallversicherung (BGN) liegt vollständig beim Arbeitgeber.

AG-Anteile Sozialversicherung 2026

SozialversicherungAG-AnteilGesamtbeitrag
Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag)ca. 8,75 %ca. 17,5 %
Rentenversicherung9,3 %18,6 %
Pflegeversicherung1,8 %3,6 %
Arbeitslosenversicherung1,3 %2,6 %
Gesamt (ohne Unfallversicherung)ca. 21,15 %ca. 42,3 %
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung liegt 2026 bei ca. 2,9 %, wovon der Arbeitgeber die Hälfte (1,45 %) trägt. Je nach Krankenkasse des Mitarbeiters kann der tatsächliche Satz abweichen. Der Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung (0,6 %) wird vom Arbeitnehmer allein getragen.

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Die BGN ist die zuständige Unfallversicherung für Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes. Der Beitrag wird vollständig vom Arbeitgeber getragen und richtet sich nach der Gefahrklasse des Betriebs und der Bruttolohnsumme. Der effektive Beitragssatz liegt bei Gaststätten (Gefahrklasse 2,94, Beitragsfuß 2024: 0,327) bei ca. 0,96 %. Mit Bonus/Malus-System und Variationen zwischen Betriebsarten ergibt sich eine typische Bandbreite von ca. 0,8–2,5 %.

Die Gastronomie gehört zu den Branchen mit höherer Unfallhäufigkeit. Schnittverletzungen, Verbrühungen und Stürze sind die häufigsten Ursachen. Die genauen Beitragssätze teilt die BGN jährlich per Bescheid mit und hängen vom individuellen Gefahrtarif des Betriebs ab.

Umlagen U1, U2 und Insolvenzgeldumlage

U1-Umlage (Entgeltfortzahlung)
Die U1-Umlage betrifft Betriebe mit bis zu 30 Beschäftigten. Das sind in der Gastronomie die meisten. Sie finanziert die teilweise Erstattung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Je nach Krankenkasse und gewähltem Erstattungssatz (40–80 %) liegt die U1-Umlage bei ca. 0,9–4,9 % des Bruttoentgelts. Bei der Minijob-Zentrale beträgt U1 seit 2026 nur 0,8 %.
U2-Umlage (Mutterschutz)
Die U2-Umlage finanziert die Erstattung des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld. Sie liegt bei ca. 0,2–0,8 % und ist von allen Arbeitgebern zu zahlen, unabhängig von der Betriebsgröße.
U3 / Insolvenzgeldumlage
Die Insolvenzgeldumlage beträgt seit 01.01.2025 wieder 0,15 % des Bruttoentgelts. Sie finanziert das Insolvenzgeld, das Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers erhalten.

Minijob-Kosten für Arbeitgeber: Pauschalbeiträge im Überblick

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt seit Januar 2026 bei 603 EUR/Monat (gekoppelt an den Mindestlohn von 13,90 EUR). Im Vorjahr 2025 waren es 556 EUR. Der Arbeitgeber zahlt für Minijobber pauschale Abgaben, die deutlich über dem regulären AG-Anteil liegen:

Pauschalbeiträge Minijob (AG)

BeitragSatz
Pauschale Krankenversicherung13,0 %
Pauschale Rentenversicherung15,0 %
Pauschale Lohnsteuer (optional)2,0 %
U1 + U2 + U3ca. 1,2 %
Unfallversicherung (BGN)ca. 0,8–2,5 %
Gesamtca. 32–34 %
Bei einem 603-EUR-Minijob (2026) kommen so rund 193–205 EUR an AG-Kosten hinzu. Die Gesamtkosten liegen bei ca. 796–808 EUR/Monat. Ein häufiger Irrtum: Ein Minijobber kostet nicht 603 EUR, sondern gut 30 % mehr.

Personalkostenquote: Branchenvergleich Gastronomie

Die Personalkostenquote, also der Anteil der Personalkosten am Nettoumsatz, variiert je nach Betriebstyp erheblich. Als Orientierung dient die sogenannte 30-30-30-Regel: 30 % Wareneinsatz, 30 % Personalkosten, 30 % sonstige Kosten und 10 % verbleibendes Ergebnis vor Steuern. In der Praxis weicht die Personalkostenquote je nach Segment deutlich davon ab.

Typische Personalkostenquoten nach Segment

SegmentPersonalkostenquote
Quick-Service / Systemgastronomie25–30 %
Café / Bäckerei-Café30–35 %
Bar / Kneipe25–35 %
Restaurant (à la carte)35–45 %
Gehobene Gastronomie / Fine Dining40–50 %
Catering / Eventgastronomie35–45 %
Hotel (Gesamtbetrieb)35–45 %

Die DEHOGA veröffentlicht jährlich einen Branchenspiegel mit aktuellen Durchschnittswerten. Die Personalkostenquote ist in den meisten Gastronomiebetrieben der größte Einzelposten, und der Hebel, der bei Fehlkalkulation am stärksten ins Ergebnis durchschlägt.

Versteckte Kosten: Was über die Lohnabrechnung hinausgeht

Neben Sozialversicherung und Umlagen gibt es eine Reihe weiterer Kostenpositionen, die in der Kalkulation leicht übersehen werden:

Personalverpflegung (Sachbezugswerte)
Kostenlose Mahlzeiten gelten als geldwerter Vorteil. Die amtlichen Sachbezugswerte (2026: 4,57 EUR pro Mittag-/Abendessen, 2,37 EUR pro Frühstück) sind grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Bei Vollzeitkräften, die täglich essen, summiert sich das auf ca. 80–100 EUR/Monat.
Arbeitskleidung
Kochjacken, Servicekleidung, Sicherheitsschuhe: Nach Branchenerfahrung fallen je nach Anspruch 200–600 EUR pro Mitarbeiter und Jahr an. Bei vorgeschriebener Berufskleidung ist der Arbeitgeber für Beschaffung und Reinigung verantwortlich.
Pflichtschulungen
HACCP-Schulungen, Allergen-Schulungen, Ersthelfer-Ausbildung, Brandschutz, Erstbelehrung nach §43 IfSG (ca. 25–40 EUR pro Neueinstellung), als Erfahrungswert 300–1.500 EUR pro Mitarbeiter und Jahr, je nach Schulungsumfang.
Urlaubsrückstellung
Bei 20 gesetzlichen Urlaubstagen und ca. 220 Arbeitstagen pro Jahr entspricht der Urlaubsanspruch rechnerisch rund 9 % des Bruttolohns. Tariflich vereinbarte 26–30 Urlaubstage erhöhen diesen Anteil entsprechend.
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Der Krankenstand im Gastgewerbe lag 2024 bei einem Rekordhoch von ca. 6,1 % (AOK-Daten) und damit im gesamtdeutschen Durchschnitt. Die Entgeltfortzahlung in den ersten sechs Wochen trägt der Arbeitgeber, abzüglich der U1-Erstattung.

Beispielrechnung: Vollzeitkraft in der Gastronomie

Eine Servicekraft mit 2.200 EUR Bruttogehalt verursacht folgende monatliche Gesamtkosten:

Kostenaufstellung Servicekraft Vollzeit

PositionEUR/Monat
Bruttolohn2.200
AG-Anteil Sozialversicherung (ca. 21,15 %)465
Umlagen U1 + U2 + U3 (ca. 2,15 %)47
BGN Unfallversicherung (ca. 1,0 %)22
Urlaubsrückstellung (ca. 9 %)200
Gesamte AG-Kostenca. 2.934
Der Aufschlag auf das Bruttogehalt liegt in diesem Beispiel bei rund 33 % (inkl. Urlaubsrückstellung). Hinzu kommen anteilig Sachbezüge, Arbeitskleidung, Schulungen und Sonderzahlungen. Je nach Betrieb ergibt sich ein Gesamtfaktor von 1,40–1,50 auf das Bruttogehalt. Die Sätze für BGN (0,8–2,5 %), U1 (0,9–4,9 %) und U2 (0,2–0,8 %) variieren je nach Betrieb und Krankenkasse. Im Rechner oben kannst du sie an deine tatsächlichen Werte anpassen.

Zuschläge in der Gastronomie: Nacht, Sonntag, Feiertag

In der Gastronomie fallen regelmäßig Arbeitszeiten an, für die Zuschläge gezahlt werden. Zuschläge können unter den Voraussetzungen des §3b EStG bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei sein. Ob die Voraussetzungen in deinem Betrieb erfüllt sind, prüfst du eigenverantwortlich. Die Grenzen im Überblick:

Zuschlagsgrenzen nach §3b EStG (möglich steuerfrei)

ZuschlagsartMax. nach §3b EStG (möglich steuerfrei)Typisch in der Gastro
Nachtarbeit (20–6 Uhr)25 %25–50 %
Sonntagsarbeit50 %25–50 %
Feiertagsarbeit125 %100–150 %
24.12. ab 14 Uhr, 25./26. Dez., 1. Mai150 %125–150 %
31.12. ab 14 Uhr, 1. Jan.125 %100–125 %
Die mögliche Steuerfreiheit gilt für den Grundlohn bis 50 EUR/Stunde, die mögliche Sozialversicherungsfreiheit bis 25 EUR/Stunde Grundlohn. In der Gastronomie liegen die typischen Stundenlöhne (ab Mindestlohn 13,90 EUR/h bis ca. 22 EUR) deutlich darunter, sodass diese Grenzen in der Regel nicht relevant sind. Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonn- und Feiertagszuschläge besteht nicht generell. Er ergibt sich aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Bei Nachtarbeit sieht §6 Abs. 5 ArbZG einen Anspruch auf angemessenen Zuschlag oder Freizeitausgleich vor.

Midijob (Übergangsbereich): Reduzierte AG-Kosten?

Im Übergangsbereich zwischen 603,01 und 2.000 EUR/Monat (Midijob) gelten besondere Berechnungsregeln für die Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitnehmer zahlt reduzierte Beiträge, die gleitend ansteigen. Der Arbeitgeber-Anteil beginnt knapp über der Minijob-Grenze bei ca. 28 % und nähert sich dem regulären Satz von ca. 21,15 % bei 2.000 EUR an. Beispielrechnung und Minijob-Vergleich im Ratgeber Midijob-Kosten für Arbeitgeber.

Personalkostenplanung: Worauf es ankommt

Die Personalkostenplanung in der Gastronomie unterscheidet sich von anderen Branchen durch saisonale Schwankungen, hohe Fluktuation und den Mix aus Voll- und Teilzeitkräften, Minijobs und Aushilfen. Einige Punkte, die bei der Kalkulation häufig ins Gewicht fallen:

Saisonale Spitzen
Biergartensaison, Weihnachtsgeschäft, Ferienzeiten: In vielen Betrieben schwankt der Personalaufwand um 30–50 % zwischen Hoch- und Nebensaison. Eine Jahresbetrachtung ist aussagekräftiger als der Blick auf einzelne Monate.
Fluktuation
Das Gastgewerbe gehört laut Bundesagentur für Arbeit seit Jahren zu den Branchen mit der höchsten Personalfluktuation. Jede Neueinstellung verursacht Kosten: Anzeigen, Einarbeitung, IfSG-Belehrung, Arbeitskleidung, ggf. Gesundheitszeugnis. Diese Kosten werden selten einzelnen Mitarbeitern zugerechnet, belasten aber das Gesamtergebnis.
Mindestlohn-Dynamik
Jede Mindestlohnerhöhung verschiebt die Minijob-Grenze und erhöht die Lohnkosten für Beschäftigte nahe am Mindestlohn. 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 EUR/h, 2026 bei 13,90 EUR/h. Bestehende Verträge sollten bei jeder Erhöhung auf ihre Auswirkungen hin geprüft werden.
Zwei Stellschrauben werden bei der Kalkulation gern übersehen: sauber geplante Pausenzeiten (unbezahlte Pausen verändern die effektive Stundenbasis) und ein Dienstplan, der Minijob-Grenzen im Blick behält. Die Dienstplan-Software Gastro Clock (30 Tage kostenlos testbar) übernimmt beides automatisch.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: Juni 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zu Personalkosten

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