Pausenzeit-Rechner für die Gastronomie
Wie viel Pause steht deinem Team bei welcher Schichtlänge zu? Berechnet nach ArbZG §4 (Erwachsene) und JArbSchG §11 (Jugendliche).
Pausenzeit berechnenPausenzeit berechnen
Orientierungswert Pausenzeit
30
Minuten
Aufteilung in Abschnitte ab 15 Minuten möglich (ArbZG §4).
Beispielhafte Aufteilung
8h Arbeitszeit + 30 min Pause
Eine mögliche Verteilung: Du kannst die Pause auch anders legen oder in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufteilen.
Spätestens nach 6h muss die Pause beginnen.
Verantwortung liegt beim Arbeitgeber
Pausenverstöße sind eine Ordnungswidrigkeit nach ArbZG § 22 mit Bußgeldern bis 30.000 EUR. Verantwortlich ist der Betrieb, auch wenn Mitarbeiter „freiwillig" durcharbeiten. Plane Pausen aktiv ein und dokumentiere sie.
Dieses Tool liefert eine schematische Orientierung auf Basis deiner Angaben, typischer Standardfälle und der im Programm hinterlegten gesetzlichen Schwellenwerte (Stand: Mai 2026). Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Besonderheiten des Einzelfalls, Tarifverträge, Sozialversicherungsausnahmen, steuerliche Merkmale und aktuelle Rechtsprechungs- oder Behördenlinien können unberücksichtigt bleiben. Für die Prüfung des konkreten Falls empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
Pausenregeln-Aushang für die Küche per Mail
Zum Ausdrucken und Aufhängen. Damit jeder Mitarbeiter Bescheid weiß.
So prüft der Pausen-Rechner
ArbZG § 4 + JArbSchG § 11
Arbeitszeit bestimmen
Tatsächliche Arbeitszeit (ohne Pause), nicht die geplante Schichtlänge. Maßgeblich ist die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und -ende abzüglich aller Pausen.
Altersgruppe einordnen
Erwachsene (ab 18) → ArbZG § 4. Jugendliche (unter 18) → strengere Schwellen nach JArbSchG § 11.
Schwellenwert anwenden
Erwachsene: > 6 h → 30 Min., > 9 h → 45 Min. Jugendliche: > 4,5 h → 30 Min., > 6 h → 60 Min.
Mindestblock-Regel beachten
Pause darf in Abschnitte aufgeteilt werden, aber jeder Block mindestens 15 Min. (ArbZG § 4 Satz 2).
Ergebnis: unauffällig, kritisch oder Prüfhinweis
Bei Pausenverstößen können je nach Einzelfall Bußgelder bis 30.000 EUR (ArbZG § 22) bzw. bei Jugendlichen bis 15.000 EUR (JArbSchG § 58) in Betracht kommen.
Pausenregeln auf einen Blick
Erwachsene und Jugendliche im direkten Vergleich, alle Schwellen aus ArbZG §4 und JArbSchG §11.
| Fall | Erwachsene (ArbZG §4) | Jugendliche (JArbSchG §11) |
|---|---|---|
| Ohne Pflichtpause | bis 6:00 h Arbeitszeit | bis 4:30 h Arbeitszeit |
| 30 Minuten Pause | mehr als 6:00 bis 9:00 h | mehr als 4:30 bis 6:00 h |
| 45 / 60 Minuten Pause | mehr als 9:00 h → 45 Min. | mehr als 6:00 h → 60 Min. |
| Spätestens Pause beginnen | nach 6 Stunden | nach 4,5 Stunden |
Typische Pausen-Szenarien in der Gastro
Von der Splitschicht bis zum Azubi-Plan.
Schichtplan vor Freigabe prüfen
Vor dem Versand des Dienstplans: passt Pausenlänge zur Schichtlänge bei jedem Mitarbeiter?
Geteilte Schicht kalkulieren
Splitschicht Mittag + Abend: greift die 30-Min-Regel bereits, oder bleibt jeder Block unter 6 h?
Auszubildende einplanen
Jugendliche unter 18 fallen unter JArbSchG § 11, strengere Pausen-Schwellen.
Aushang für die Küche drucken
Pausenregeln als Aushang per E-Mail, zum Ausdrucken und Aufhängen.
Pausenzeiten in der Gastronomie: Was das Gesetz vorschreibt
Pausenverstöße gehören zu den häufigsten Befunden bei Arbeitsschutzkontrollen in der Gastronomie. Die Kombination aus Stoßzeiten, knapper Personaldecke und geteilten Schichten führt dazu, dass gesetzliche Pausen regelmäßig ausfallen oder verkürzt werden. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG §4) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §11) regeln die Mindestpausen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass sie eingehalten werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Erwachsene: >6h → 30 Min., >9h → 45 Min. Pause (ArbZG §4)
- Jugendliche: >4,5h → 30 Min., >6h → 60 Min. Pause (JArbSchG §11)
- Spätestens nach 6h (Erwachsene) bzw. 4,5h (Jugendliche) muss die Pause beginnen
- Pausenblöcke mindestens 15 Minuten, Pause ist keine Arbeitszeit
- Bußgeld bis 30.000 EUR (ArbZG § 22), bei Jugendlichen bis 15.000 EUR (JArbSchG § 58)
ArbZG §4: Ruhepausen für Erwachsene
Die Pausenpflicht knüpft an die tägliche Arbeitszeit an. Entscheidend ist die tatsächliche Arbeitszeit, nicht die geplante Schichtlänge. Bei exakt 6:00 Stunden Arbeitszeit besteht noch keine Pausenpflicht. Ab 6 Stunden und 1 Minute greift die 30-Minuten-Pflicht.
Gesetzliche Pausenzeiten Erwachsene (ArbZG §4)
| Arbeitszeit | Mindestpause | Max. ohne Pause |
|---|---|---|
| Bis 6:00h Arbeitszeit | Keine Pflichtpause | 6h durchgehend |
| Über 6 bis 9h | 30 Minuten | 6h, dann Pause |
| Über 9h | 45 Minuten | 6h, dann Pause |
JArbSchG §11: Strengere Regeln für Jugendliche
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten deutlich strengere Pausenregeln. In der Gastronomie betrifft das vor allem Auszubildende. Zusätzlich zu den kürzeren Intervallen müssen Pausen bei Jugendlichen im Voraus feststehen und dürfen frühestens 1 Stunde nach Arbeitsbeginn und spätestens 1 Stunde vor Arbeitsende gewährt werden (§11 Abs. 2 JArbSchG).
Gesetzliche Pausenzeiten Jugendliche (JArbSchG §11)
| Arbeitszeit | Mindestpause | Max. ohne Pause |
|---|---|---|
| Bis 4:30h Arbeitszeit | Keine Pflichtpause | 4,5h durchgehend |
| Über 4,5 bis 6h | 30 Minuten | 4,5h, dann Pause |
| Über 6h | 60 Minuten | 4,5h, dann Pause |
Maximale Arbeitszeit und Sonderregelungen
- Reguläre Arbeitszeit: 8 Stunden (ArbZG §3)
- Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Da das ArbZG 6 Werktage (Mo–Sa) kennt, ergibt sich ein Maximum von 48h/Woche.
- Verlängerung auf 10 Stunden
- Die Arbeitszeit darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8h/Werktag eingehalten wird. In der Gastronomie wird diese Regelung häufig genutzt. Sie erfordert jedoch eine saubere Dokumentation.
- Über 10 Stunden: nur im Notfall
- Eine Arbeitszeit über 10h ist nur in außergewöhnlichen Notfällen erlaubt (ArbZG §14), zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder technischen Havariefällen. Ein voller Samstagabend im Restaurant ist kein Notfall im Sinne des Gesetzes.
Typische Pausenfehler in der Gastronomie
- Durcharbeiten bei Stoßzeiten
- Keine gesetzliche Ausnahme. Der Arbeitgeber muss die Organisation so gestalten, dass Pausen auch bei hohem Gästeaufkommen möglich sind, zum Beispiel durch gestaffelte Pausen und ausreichende Personaldecke.
- Arbeitsbereitschaft während der Pause
- „Du kannst Pause machen, aber wenn Gäste kommen, springst du ein" ist keine Ruhepause. Der Mitarbeiter muss von jeder Arbeitspflicht befreit sein und den Pausenort frei wählen können.
- Automatischer Pausenabzug ohne echte Pause
- Das Zeiterfassungssystem zieht 30 Minuten ab, obwohl durchgearbeitet wurde. Der Arbeitgeber kann trotzdem als Verantwortlicher adressiert werden. Ein automatischer Abzug entlastet nicht automatisch.
- Personalessen als Pausenersatz
- Schnell im Stehen in der Küche essen zählt nicht als Pause. Nur wenn der Mitarbeiter tatsächlich von der Arbeitspflicht befreit ist und den Pausenort frei wählen kann, gilt es als Ruhepause.
- Pause ans Ende der Schicht legen
- „Die letzten 30 Minuten kannst du früher gehen" ist keine Ruhepause. Die Pause muss innerhalb der Arbeitszeit liegen. Bei Jugendlichen gilt zusätzlich: frühestens 1h nach Beginn, spätestens 1h vor Ende.
Bußgelder und Verantwortlichkeit
Konsequenzen bei Pausenverstößen
| Kategorie | Erwachsene (ArbZG) | Jugendliche (JArbSchG) |
|---|---|---|
| Ordnungswidrigkeit | § 22 Abs. 1 Nr. 2 | § 58 Abs. 1 |
| Max. Bußgeld | 30.000 EUR | 15.000 EUR |
| Straftat (Vorsatz/Wiederholung) | §23: bis 1 Jahr Freiheitsstrafe | §59: bis 1 Jahr Freiheitsstrafe |
Umkleidezeit und Personalessen
In der Gastronomie gibt es zwei häufige Sonderfragen zur Pausenzeit:
- Umkleidezeit = Arbeitszeit?
- Ja, wenn das Tragen betrieblicher Kleidung vorgeschrieben ist und das Umkleiden nur im Betrieb möglich oder zumutbar ist (BAG 10.11.2009, 1 ABR 54/08). Das gilt für Kochjacken, Hygiene-Schutzkleidung und auffällige Serviceuniformen. Umkleidezeit darf nicht von der Pause abgezogen werden.
- Personalessen
- Kostenlose Mitarbeitermahlzeiten gelten als geldwerter Vorteil (Sachbezugswert 2026: 4,57 EUR pro Mahlzeit). Als Pausenzeit zählt das Essen nur, wenn der Mitarbeiter tatsächlich freigestellt ist. Ein Essen „nebenbei" in der Küche ist keine Ruhepause.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 4 ArbZG: Ruhepausen (Pausenpflicht für Erwachsene)
- § 11 JArbSchG: Ruhepausen, Aufenthaltsräume (Pausenregeln für Jugendliche)
- § 22 ArbZG: Bußgeldvorschriften (Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldrahmen)
Stand: Juni 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen zu Pausenzeiten
30 Minuten. Nach ArbZG §4 sind bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stunden mindestens 30 Minuten Pause vorgeschrieben. Ab mehr als 9 Stunden sind es 45 Minuten.
Spätestens nach 6 Stunden ununterbrochener Arbeitszeit (Erwachsene, ArbZG §4) bzw. nach 4,5 Stunden (Jugendliche unter 18, JArbSchG §11). Die Pause muss innerhalb der Arbeitszeit liegen und darf nicht ans Ende der Schicht gelegt werden.
Ja, Pausen dürfen aufgeteilt werden, allerdings muss jeder einzelne Pausenblock mindestens 15 Minuten lang sein (ArbZG §4 Satz 2). Die 30 Minuten können z. B. als 2×15 Min. genommen werden, die 45 Minuten als 1×30 + 1×15 Min.
Nein. Ruhepausen nach ArbZG §4 sind keine Arbeitszeit und werden nicht vergütet (es sei denn, vertraglich oder tariflich anders geregelt). Der Arbeitnehmer ist während der Pause von jeder Arbeitspflicht befreit. Wenn der Mitarbeiter aber "auf Abruf" bleiben muss, ist das keine echte Pause, sondern Arbeitsbereitschaft.
Nein. Es gibt keine Ausnahme für Stoßzeiten. Der Arbeitgeber muss die Betriebsorganisation so gestalten, dass Pausen auch bei hohem Gästeaufkommen möglich sind (z. B. gestaffelte Pausen, ausreichende Personaldecke). Hohes Gästeaufkommen allein begründet meist keinen Notfall im Sinne von ArbZG §14.
Bußgeld bis 30.000 EUR nach ArbZG § 22 (Erwachsene) bzw. bis 15.000 EUR nach JArbSchG § 58 (Jugendliche). Bei vorsätzlicher Gesundheitsgefährdung oder beharrlicher Wiederholung droht eine Straftat (ArbZG §23). In der Praxis sind Pausenverstöße einer der häufigsten Befunde bei Kontrollen in der Gastronomie.
Ja, deutlich strengere. Jugendliche unter 18 müssen nach 4,5h Pause machen (statt 6h), bei über 6h Arbeitszeit 60 Minuten (statt 30 bzw. 45). Pausen müssen frühestens 1 Stunde nach Arbeitsbeginn und spätestens 1 Stunde vor Arbeitsende gewährt werden (JArbSchG §11).
Ja, wenn das Tragen betrieblicher Kleidung vorgeschrieben ist und das Umkleiden nur im Betrieb möglich/zumutbar ist (BAG-Rechtsprechung). Das gilt für Kochjacken, Hygiene-Schutzkleidung und auffällige Servicekleidung. Umkleidezeit darf nicht von der Pause abgezogen werden.
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