Pausenzeit-Rechner für die Gastronomie

Wie viel Pause steht deinem Team bei welcher Schichtlänge zu? Berechnet nach ArbZG §4 (Erwachsene) und JArbSchG §11 (Jugendliche).

Pausenzeit berechnen

Pausenzeit berechnen

1h8h11h

Orientierungswert Pausenzeit

30

Minuten

Aufteilung in Abschnitte ab 15 Minuten möglich (ArbZG §4).

Beispielhafte Aufteilung

8h Arbeitszeit + 30 min Pause

Eine mögliche Verteilung: Du kannst die Pause auch anders legen oder in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufteilen.

6h
Arbeit
30 min
Pause
2h
Arbeit

Spätestens nach 6h muss die Pause beginnen.

Verantwortung liegt beim Arbeitgeber

Pausenverstöße sind eine Ordnungswidrigkeit nach ArbZG § 22 mit Bußgeldern bis 30.000 EUR. Verantwortlich ist der Betrieb, auch wenn Mitarbeiter „freiwillig" durcharbeiten. Plane Pausen aktiv ein und dokumentiere sie.

Dieses Tool liefert eine schematische Orientierung auf Basis deiner Angaben, typischer Standardfälle und der im Programm hinterlegten gesetzlichen Schwellenwerte (Stand: Mai 2026). Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Besonderheiten des Einzelfalls, Tarifverträge, Sozialversicherungsausnahmen, steuerliche Merkmale und aktuelle Rechtsprechungs- oder Behördenlinien können unberücksichtigt bleiben. Für die Prüfung des konkreten Falls empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.

So prüft der Pausen-Rechner

ArbZG § 4 + JArbSchG § 11

  1. Arbeitszeit bestimmen

    Tatsächliche Arbeitszeit (ohne Pause), nicht die geplante Schichtlänge. Maßgeblich ist die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und -ende abzüglich aller Pausen.

  2. Altersgruppe einordnen

    Erwachsene (ab 18) → ArbZG § 4. Jugendliche (unter 18) → strengere Schwellen nach JArbSchG § 11.

  3. Schwellenwert anwenden

    Erwachsene: > 6 h → 30 Min., > 9 h → 45 Min. Jugendliche: > 4,5 h → 30 Min., > 6 h → 60 Min.

  4. Mindestblock-Regel beachten

    Pause darf in Abschnitte aufgeteilt werden, aber jeder Block mindestens 15 Min. (ArbZG § 4 Satz 2).

    Ergebnis: unauffällig, kritisch oder Prüfhinweis

Bei Pausenverstößen können je nach Einzelfall Bußgelder bis 30.000 EUR (ArbZG § 22) bzw. bei Jugendlichen bis 15.000 EUR (JArbSchG § 58) in Betracht kommen.

Pausenregeln auf einen Blick

Erwachsene und Jugendliche im direkten Vergleich, alle Schwellen aus ArbZG §4 und JArbSchG §11.

FallErwachsene (ArbZG §4)Jugendliche (JArbSchG §11)
Ohne Pflichtpausebis 6:00 h Arbeitszeitbis 4:30 h Arbeitszeit
30 Minuten Pausemehr als 6:00 bis 9:00 hmehr als 4:30 bis 6:00 h
45 / 60 Minuten Pausemehr als 9:00 h → 45 Min.mehr als 6:00 h → 60 Min.
Spätestens Pause beginnennach 6 Stundennach 4,5 Stunden

Typische Pausen-Szenarien in der Gastro

Von der Splitschicht bis zum Azubi-Plan.

  1. Schichtplan vor Freigabe prüfen

    Vor dem Versand des Dienstplans: passt Pausenlänge zur Schichtlänge bei jedem Mitarbeiter?

  2. Geteilte Schicht kalkulieren

    Splitschicht Mittag + Abend: greift die 30-Min-Regel bereits, oder bleibt jeder Block unter 6 h?

  3. Auszubildende einplanen

    Jugendliche unter 18 fallen unter JArbSchG § 11, strengere Pausen-Schwellen.

  4. Aushang für die Küche drucken

    Pausenregeln als Aushang per E-Mail, zum Ausdrucken und Aufhängen.

Pausenzeiten in der Gastronomie: Was das Gesetz vorschreibt

Pausenverstöße gehören zu den häufigsten Befunden bei Arbeitsschutzkontrollen in der Gastronomie. Die Kombination aus Stoßzeiten, knapper Personaldecke und geteilten Schichten führt dazu, dass gesetzliche Pausen regelmäßig ausfallen oder verkürzt werden. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG §4) und das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG §11) regeln die Mindestpausen. Der Arbeitgeber ist verantwortlich, dass sie eingehalten werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erwachsene: >6h → 30 Min., >9h → 45 Min. Pause (ArbZG §4)
  • Jugendliche: >4,5h → 30 Min., >6h → 60 Min. Pause (JArbSchG §11)
  • Spätestens nach 6h (Erwachsene) bzw. 4,5h (Jugendliche) muss die Pause beginnen
  • Pausenblöcke mindestens 15 Minuten, Pause ist keine Arbeitszeit
  • Bußgeld bis 30.000 EUR (ArbZG § 22), bei Jugendlichen bis 15.000 EUR (JArbSchG § 58)

ArbZG §4: Ruhepausen für Erwachsene

Die Pausenpflicht knüpft an die tägliche Arbeitszeit an. Entscheidend ist die tatsächliche Arbeitszeit, nicht die geplante Schichtlänge. Bei exakt 6:00 Stunden Arbeitszeit besteht noch keine Pausenpflicht. Ab 6 Stunden und 1 Minute greift die 30-Minuten-Pflicht.

Gesetzliche Pausenzeiten Erwachsene (ArbZG §4)

ArbeitszeitMindestpauseMax. ohne Pause
Bis 6:00h ArbeitszeitKeine Pflichtpause6h durchgehend
Über 6 bis 9h30 Minuten6h, dann Pause
Über 9h45 Minuten6h, dann Pause
Pausen dürfen in Abschnitte aufgeteilt werden, aber jeder Abschnitt muss mindestens 15 Minuten betragen (§4 Satz 2 ArbZG). „Kurz 5 Minuten setzen" zählt nicht als Pause. Die Aufteilung 2×15 Min. oder 1×30 + 1×15 Min. ist erlaubt.

JArbSchG §11: Strengere Regeln für Jugendliche

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten deutlich strengere Pausenregeln. In der Gastronomie betrifft das vor allem Auszubildende. Zusätzlich zu den kürzeren Intervallen müssen Pausen bei Jugendlichen im Voraus feststehen und dürfen frühestens 1 Stunde nach Arbeitsbeginn und spätestens 1 Stunde vor Arbeitsende gewährt werden (§11 Abs. 2 JArbSchG).

Gesetzliche Pausenzeiten Jugendliche (JArbSchG §11)

ArbeitszeitMindestpauseMax. ohne Pause
Bis 4:30h ArbeitszeitKeine Pflichtpause4,5h durchgehend
Über 4,5 bis 6h30 Minuten4,5h, dann Pause
Über 6h60 Minuten4,5h, dann Pause
Maximale Arbeitszeit Jugendliche: 8 Stunden täglich, 40 Stunden wöchentlich, maximal 5-Tage-Woche (JArbSchG §8, §15). Eine Verlängerung auf 10h wie bei Erwachsenen ist nicht möglich.

Maximale Arbeitszeit und Sonderregelungen

Reguläre Arbeitszeit: 8 Stunden (ArbZG §3)
Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Da das ArbZG 6 Werktage (Mo–Sa) kennt, ergibt sich ein Maximum von 48h/Woche.
Verlängerung auf 10 Stunden
Die Arbeitszeit darf auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8h/Werktag eingehalten wird. In der Gastronomie wird diese Regelung häufig genutzt. Sie erfordert jedoch eine saubere Dokumentation.
Über 10 Stunden: nur im Notfall
Eine Arbeitszeit über 10h ist nur in außergewöhnlichen Notfällen erlaubt (ArbZG §14), zum Beispiel bei Naturkatastrophen oder technischen Havariefällen. Ein voller Samstagabend im Restaurant ist kein Notfall im Sinne des Gesetzes.

Typische Pausenfehler in der Gastronomie

Durcharbeiten bei Stoßzeiten
Keine gesetzliche Ausnahme. Der Arbeitgeber muss die Organisation so gestalten, dass Pausen auch bei hohem Gästeaufkommen möglich sind, zum Beispiel durch gestaffelte Pausen und ausreichende Personaldecke.
Arbeitsbereitschaft während der Pause
„Du kannst Pause machen, aber wenn Gäste kommen, springst du ein" ist keine Ruhepause. Der Mitarbeiter muss von jeder Arbeitspflicht befreit sein und den Pausenort frei wählen können.
Automatischer Pausenabzug ohne echte Pause
Das Zeiterfassungssystem zieht 30 Minuten ab, obwohl durchgearbeitet wurde. Der Arbeitgeber kann trotzdem als Verantwortlicher adressiert werden. Ein automatischer Abzug entlastet nicht automatisch.
Personalessen als Pausenersatz
Schnell im Stehen in der Küche essen zählt nicht als Pause. Nur wenn der Mitarbeiter tatsächlich von der Arbeitspflicht befreit ist und den Pausenort frei wählen kann, gilt es als Ruhepause.
Pause ans Ende der Schicht legen
„Die letzten 30 Minuten kannst du früher gehen" ist keine Ruhepause. Die Pause muss innerhalb der Arbeitszeit liegen. Bei Jugendlichen gilt zusätzlich: frühestens 1h nach Beginn, spätestens 1h vor Ende.

Bußgelder und Verantwortlichkeit

Konsequenzen bei Pausenverstößen

KategorieErwachsene (ArbZG)Jugendliche (JArbSchG)
Ordnungswidrigkeit§ 22 Abs. 1 Nr. 2§ 58 Abs. 1
Max. Bußgeld30.000 EUR15.000 EUR
Straftat (Vorsatz/Wiederholung)§23: bis 1 Jahr Freiheitsstrafe§59: bis 1 Jahr Freiheitsstrafe
Verantwortlich ist grundsätzlich der Arbeitgeber, nicht der Mitarbeiter. „Der Mitarbeiter hat freiwillig durchgearbeitet" entlastet den Betrieb nicht automatisch. Seit dem BAG-Beschluss vom 13.09.2022 (1 ABR 22/21) besteht zudem eine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung. Fehlende Dokumentation kann als eigenständiger Verstoß gewertet werden. Wer Pausen direkt im Dienstplan einplant, etwa mit der Dienstplan-Software Gastro Clock (30 Tage kostenlos testbar), hat den Nachweis gleich mit erledigt.

Umkleidezeit und Personalessen

In der Gastronomie gibt es zwei häufige Sonderfragen zur Pausenzeit:

Umkleidezeit = Arbeitszeit?
Ja, wenn das Tragen betrieblicher Kleidung vorgeschrieben ist und das Umkleiden nur im Betrieb möglich oder zumutbar ist (BAG 10.11.2009, 1 ABR 54/08). Das gilt für Kochjacken, Hygiene-Schutzkleidung und auffällige Serviceuniformen. Umkleidezeit darf nicht von der Pause abgezogen werden.
Personalessen
Kostenlose Mitarbeitermahlzeiten gelten als geldwerter Vorteil (Sachbezugswert 2026: 4,57 EUR pro Mahlzeit). Als Pausenzeit zählt das Essen nur, wenn der Mitarbeiter tatsächlich freigestellt ist. Ein Essen „nebenbei" in der Küche ist keine Ruhepause.
Was Personalessen und andere Nebenkosten in Summe ausmachen, zeigt der Personalkosten-Rechner, inklusive Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und Umlagen.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand: Juni 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zu Pausenzeiten

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