Midijob in der Gastronomie: Was er den Arbeitgeber wirklich kostet
Konkrete Zahlen statt Pauschalaussagen: Arbeitgeberanteil, Umlagen, eine Beispielrechnung mit 900 EUR brutto und der ehrliche Kostenvergleich mit dem Minijob, Stand 2026.
Zu den ZahlenDas Wichtigste in Kürze
- Pro verdientem Euro kostet dich ein Midijobber in der Regel nicht mehr als ein Minijobber: Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung startet knapp über der 603-EUR-Grenze bei ca. 28 % und sinkt bis 2.000 EUR gleitend auf den regulären Satz von ca. 21 %. Beim Minijob zahlst du pauschal rund 31 %.
- Beispiel: Eine Aushilfe mit 900 EUR brutto kostet dich im Midijob gesamt ca. 1.150 EUR im Monat. Dieselbe Lohnsumme über zwei Minijobs à 450 EUR kostet ca. 1.180 EUR, bei doppeltem Verwaltungsaufwand.
- Die große Beitragsentlastung im Übergangsbereich liegt beim Arbeitnehmer: stark reduzierte AN-Beiträge nahe der 603-EUR-Grenze, volle Beiträge erst bei 2.000 EUR und voller Sozialversicherungsschutz ab dem ersten Euro.
Was kostet ein Midijobber den Arbeitgeber?
Als Arbeitgeber zahlst du im Midijob deinen Anteil zur Sozialversicherung, also Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, im Schnitt ca. 1,45 %) und deinen Pflegeversicherungsanteil (ca. 1,8 %). Zusammen sind das rund 21 % des Bruttolohns. Im Übergangsbereich kommt eine Besonderheit dazu: Seit der Reform zum Oktober 2022 ist der Arbeitgeberanteil direkt über der 603-EUR-Grenze auf ca. 28 % angehoben, also auf das Niveau der Minijob-Pauschalen, und schmilzt bis 2.000 EUR gleitend auf den regulären Satz ab. Damit gibt es keinen Sprung, an dem sich ein Lohn knapp über der Minijob-Grenze für dich plötzlich rechnet oder nicht rechnet.
Beispielrechnung: Aushilfe mit 900 EUR brutto
ca. 225 EUR
AG-Anteil Sozialversicherung
gleitender Satz, ca. 25 % von 900 EUR
ca. 25 EUR
Umlagen U1/U2/Insolvenzgeld
je nach Krankenkasse ca. 2–3 %
ca. 1.150 EUR
Gesamtkosten pro Monat
gerundet, ohne Berufsgenossenschaft
Alle Werte sind gerundete Orientierungswerte mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag. Den exakten Betrag für deinen Fall liefert die Lohnabrechnung oder vorab der offizielle Übergangsbereichsrechner der Deutschen Rentenversicherung (Link in den Quellen unten).
Midijob vs. Minijob: der Kostenvergleich
Gleiche Lohnsumme, zwei Modelle: 900 EUR brutto pro Monat
| Position | Zwei Minijobs (2 × 450 EUR) | Ein Midijob (900 EUR) |
|---|---|---|
| Bruttolohn gesamt | 900 EUR | 900 EUR |
| AG-Abgabensatz | pauschal ca. 31 % | gleitend ca. 25 % |
| AG-Abgaben (SV + Umlagen) | ca. 280 EUR | ca. 250 EUR |
| Gesamtkosten pro Monat | ca. 1.180 EUR | ca. 1.150 EUR |
| SV-Schutz der Mitarbeiter | kein eigener Schutz | voll, ab dem ersten Euro |
| Verwaltung | 2 Abrechnungen, 2 × Grenze überwachen | 1 Abrechnung |
Aufs Jahr gerechnet sind das rund 360 EUR Unterschied zugunsten des Midijobs, bei identischer Lohnsumme. Dazu kommen die weichen Kosten des Minijob-Modells: zwei Personen einarbeiten, zwei Verdienstgrenzen im Blick behalten, zwei Ausfallrisiken. Eine ehrliche Einschränkung gehört dazu: Die U1-Umlage für Midijobber richtet sich nach deiner Krankenkasse (ca. 0,9–4,9 %), während die Minijob-Zentrale nur 0,8 % verlangt. Bei einem sehr hohen U1-Satz schrumpft der Kostenvorsprung des Midijobs. Er kippt aber selbst dann kaum ins Gegenteil, weil der gleitende SV-Satz mit steigendem Lohn weiter fällt.
Was der Arbeitnehmer davon hat
Der eigentliche Konstruktionszweck des Übergangsbereichs liegt auf der Arbeitnehmerseite, und das ist für dich als Arbeitgeber ein echtes Argument im Bewerbungsgespräch. Ab 603,01 EUR ist dein Mitarbeiter in allen vier Zweigen versichert: Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Anders als im Minijob entsteht damit ein eigener Krankenversicherungsschutz inklusive Krankengeld ab der siebten Krankheitswoche, es laufen volle Rentenansprüche auf, und im Fall einer Kündigung besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Konkret heißt das: Wer im Midijob 900 EUR brutto verdient, bekommt davon deutlich mehr ausgezahlt als bei voller Beitragslast und ist trotzdem komplett abgesichert. Für Servicekräfte, die mehr als die Minijob-Stunden arbeiten wollen, ist das fast immer das bessere Paket als zwei parallele Minijobs bei verschiedenen Betrieben, die zusammengerechnet ohnehin sozialversicherungspflichtig würden.
Wann sich der Wechsel vom Minijob zum Midijob lohnt
- 1
Du brauchst regelmäßig mehr als 603 EUR pro Monat
Beim Mindestlohn von 13,90 EUR/h sind im Minijob nur noch ca. 43 Stunden pro Monat möglich. Das reicht oft nicht einmal für zwei feste Wochenend-Schichten plus eine Vertretung. Ein Midijob mit 900 EUR erlaubt ca. 65 Stunden pro Monat, bei 1.200 EUR sind es ca. 86 Stunden.
- 2
Dein Mitarbeiter braucht eigenen Sozialversicherungsschutz
Wer nicht familienversichert ist oder Rentenansprüche aufbauen will, ist im Minijob strukturell schlechter gestellt. Der Midijob liefert vollen Schutz bei reduzierten AN-Beiträgen, ein Argument, mit dem du gute Leute halten kannst.
- 3
Du willst das Nachzahlungsrisiko an der Grenze loswerden
Wird die 603-EUR-Grenze planbar und regelmäßig überschritten, wird der Minijob rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Die Nachforderung trägt dann überwiegend der Arbeitgeber. Wer dauerhaft knapp an der Grenze plant, fährt mit einem sauber angemeldeten Midijob ruhiger.
Nicht lohnen wird der Wechsel dagegen, wenn der Bedarf dauerhaft unter 43 Stunden pro Monat bleibt und der Mitarbeiter anderweitig versichert ist, etwa Studierende in der Familienversicherung oder Rentner. Dann bleibt der Minijob das einfachere Modell, und das gesparte Stück Verwaltung wiegt die paar Euro Abgabendifferenz auf.
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 20 Abs. 2 SGB IV: Übergangsbereich (Definition und Entgeltgrenzen 603,01–2.000 EUR)
- Minijob-Zentrale (Pauschalabgaben im Minijob, Abgrenzung zum Übergangsbereich)
- Deutsche Rentenversicherung (offizieller Übergangsbereichsrechner für Beiträge von Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
Stand: Juni 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen zu Midijob-Kosten
Der AG-Anteil zur Sozialversicherung ist im Übergangsbereich gleitend: Er startet direkt über der 603-EUR-Grenze bei ca. 28 % und sinkt bis 2.000 EUR auf den regulären Satz von ca. 21 % (RV 9,3 %, ALV 1,3 %, KV 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, PV-Anteil ca. 1,8 %). Bei 900 EUR brutto liegt er bei ca. 25 %, also ca. 225 EUR. Dazu kommen Umlagen U1/U2/Insolvenzgeld (ca. 2–3 %) und der Berufsgenossenschaftsbeitrag.
Pro verdientem Euro in der Regel nicht. Im Minijob zahlst du pauschal rund 31 % (13 % KV, 15 % RV, 2 % Pauschalsteuer, ca. 1 % Umlagen). Im Midijob startet der Satz bei ca. 28 % und fällt mit steigendem Lohn. Beispiel 900 EUR Lohnsumme: ca. 250 EUR Abgaben im Midijob gegenüber ca. 280 EUR für zwei Minijobs à 450 EUR, rund 360 EUR Ersparnis pro Jahr bei nur einer Lohnabrechnung.
Der Übergangsbereich reicht 2026 von 603,01 bis 2.000 EUR Monatsentgelt (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Die Untergrenze ist an die Minijob-Grenze gekoppelt (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) und steigt mit jeder Mindestlohnerhöhung automatisch. Die Obergrenze von 2.000 EUR ist fest im Gesetz verankert.
Es gibt keine Stundenobergrenze. Entscheidend ist allein das regelmäßige Monatsentgelt zwischen 603,01 und 2.000 EUR. Beim Mindestlohn von 13,90 EUR/h entspricht das ca. 44 bis 143 Stunden pro Monat. Eine Aushilfe mit 900 EUR brutto arbeitet also ca. 65 Stunden monatlich, deutlich mehr als die ca. 43 Stunden, die im Minijob möglich sind.
Ja, wie bei jeder Beschäftigung: bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung nach § 3 EFZG. Danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld. Das gibt es im Minijob nicht, weil dort kein eigener Krankenversicherungsschutz entsteht. Über die U1-Umlage bekommst du als kleiner Betrieb je nach gewähltem Satz 40–80 % der Lohnfortzahlung erstattet.
Trinkgeld, das der Gast freiwillig und direkt dem Mitarbeiter gibt, kann unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 51 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Dann zählt es nicht zum beitragspflichtigen Entgelt, hebt den Midijob also weder über die 2.000-EUR-Grenze noch löst es Beiträge aus. Ob die Voraussetzungen in deinem Betrieb erfüllt sind, prüfst du eigenverantwortlich. Anders kann es aussehen, wenn der Arbeitgeber Trinkgelder zentral sammelt und verteilt (Tronc): Dann hängt die Behandlung von der konkreten Ausgestaltung ab.
Steigt das regelmäßige Entgelt dauerhaft über 2.000 EUR, endet der Übergangsbereich: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen die regulären Beitragsanteile auf das volle Entgelt. Für dich als Arbeitgeber ändert sich wenig, da dein Satz bei 2.000 EUR ohnehin schon beim regulären Niveau angekommen ist. Einzelne Monate mit unvorhersehbarer Mehrarbeit (z. B. Krankheitsvertretung) kippen die Einordnung nicht, maßgeblich ist das regelmäßige monatliche Entgelt.
Ja. Im Gastgewerbe gilt die Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG für alle Beschäftigten mit Entgelt bis 4.784 EUR brutto, Midijobber eingeschlossen. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit müssen spätestens am siebten Folgetag aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.