Midijob-Rechner Arbeitgeber 2026

Midijob-Kosten sicher vergleichen

Gib das Brutto ein und sieh sofort, wie sich der Übergangsbereich auf Arbeitgeberkosten und Auszahlung auswirkt - damit du Minijob, Midijob und Teilzeit sauber vergleichen kannst.

Midijob-Kosten prüfen
  • 2026-Werte
  • SGB IV §20 Übergangsbereich
  • Ohne Registrierung

Midijob-Rechner

EUR
400 EUR1000 EUR2500 EUR

Geschätzte Auszahlung vor Lohnsteuer

880 EUR

Geschätzter AG-Aufwand ohne Umlagen/UV

1241 EUR

Alle Werte sind schematische Orientierungswerte. Nicht berücksichtigt sind z. B. ELStAM/Lohnsteuer, U1/U2, Unfallversicherung, individuelle Pflegeversicherungs- Zuschläge oder Sonderfälle wie Werkstudenten. Verbindliche Werte liefert die Gehaltsabrechnung.

Wofür fallen Kosten an?

Minijob Midijob Regulär
KrankenversicherungAG pauschalmeist abgesichertabgesichert
RentenversicherungAG pauschal, AN ggf. RV-AnteilAN reduziertvoll beitragspflichtig
Pflegeversicherungkein eigener Schutzmeist abgesichertabgesichert
Arbeitslosenversicherungkein eigener Schutzmeist abgesichertabgesichert
Unfallversicherungnur AGnur AGnur AG
Lohnsteueroft pauschalnach ELStAMnach ELStAM

Typische Einordnung für Standardfälle. Sonderregeln, z. B. Werkstudenten oder Mehrfachbeschäftigungen, sind hier nicht abgebildet.

Dieses Tool liefert eine schematische Orientierung auf Basis deiner Angaben, typischer Standardfälle und der im Programm hinterlegten gesetzlichen Schwellenwerte (Stand: Mai 2026). Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Besonderheiten des Einzelfalls, Tarifverträge, Sozialversicherungsausnahmen, steuerliche Merkmale und aktuelle Rechtsprechungs- oder Behördenlinien können unberücksichtigt bleiben. Für die Prüfung des konkreten Falls empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.

Wann der Midijob-Rechner hilft

Lohnnebenkosten im Übergangsbereich vergleichen.

  1. Minijob-Grenze gerissen — was nun?

    Über 603 EUR pro Monat kann die Einordnung als Midijob relevant werden. Der Rechner hilft bei der ersten Kosteneinordnung.

  2. Aufstockungs-Szenarien rechnen

    Lohnerhöhung von 800 auf 1.200 EUR: wie verändern sich Arbeitgeberkosten und Arbeitnehmer-Netto vor Steuer?

  3. Beschäftigungsart wählen vor Einstellung

    Vergleiche Minijob (603 EUR), Midijob (z.B. 1.500 EUR) und Vollzeit auf AG-Kosten-Niveau.

  4. Personalplanung 2026 anpassen

    Mit der neuen Minijob-Grenze 603 EUR verschiebt sich auch die Midijob-Untergrenze — Verträge prüfen.

Midijob in der Gastronomie: Was Arbeitgeber 2026 wissen sollten

Der Übergangsbereich zwischen 603,01 und 2.000 EUR betrifft in der Gastronomie besonders häufig Teilzeitkräfte, Aushilfen mit steigender Stundenzahl und Servicekräfte mit wechselndem Arbeitsaufkommen. Durch die regelmäßigen Mindestlohnerhöhungen rutschen zudem immer mehr Beschäftigte, die bisher als Minijobber geführt wurden, in den Midijob-Bereich.

Ein Beispiel: Eine Aushilfe, die bei 12,82 EUR Mindestlohn (2025) noch knapp unter der Minijob-Grenze lag, kann bei 13,90 EUR (2026) mit denselben Stunden bereits im Übergangsbereich liegen. Ob das im konkreten Fall zutrifft, hängt von der tatsächlichen Stundenverteilung ab – der Rechner oben hilft bei der ersten Einordnung.

Arbeitgeberanteil im Midijob: Wie sich die Kosten zusammensetzen

Im Übergangsbereich zahlt der Arbeitgeber seinen Sozialversicherungsanteil grundsätzlich auf Basis des tatsächlichen Entgelts – also nahezu wie bei einer regulären Beschäftigung. Die Entlastung betrifft vor allem den Arbeitnehmer: Dessen Beiträge werden auf einer reduzierten Bemessungsgrundlage berechnet.

Das bedeutet für Arbeitgeber: Die Lohnnebenkosten im Midijob liegen in einer ähnlichen Größenordnung wie bei regulärer Teilzeit. Der Unterschied zum Minijob, bei dem pauschale Abgaben von rund 30 % anfallen, hängt vom konkreten Entgelt ab. Der Rechner oben zeigt die geschätzten Kosten im Vergleich.

Minijob oder Midijob: Wann lohnt sich der Wechsel?

Die Frage stellt sich oft ganz praktisch: Eine Aushilfe übernimmt mehr Schichten, der Verdienst steigt über 603 EUR – und plötzlich ist es kein Minijob mehr. Das ist kein Problem, sondern kann für beide Seiten Vorteile haben.

Für den Arbeitnehmer
Im Midijob entsteht grundsätzlich eigener Sozialversicherungsschutz – Krankenversicherung, Rentenansprüche, Arbeitslosenversicherung. Im Minijob gibt es das in der Regel nicht.
Für den Arbeitgeber
Mitarbeiter mit Sozialversicherungsschutz sind tendenziell stärker an den Betrieb gebunden. Weniger Fluktuation bedeutet weniger Einarbeitungsaufwand. Ob sich das in der konkreten Situation rechnet, hängt von den Gesamtkosten und dem Einsatzmodell ab.
Wer die Gegenüberstellung aus Minijob-Perspektive sehen will, findet eine eigene Rechnung im Minijob-Rechner. Hilfreich ist außerdem der Mindestlohn-Rechner, weil eine schleichende Lohnerhöhung der häufigste Grund ist, warum Aushilfen plötzlich im Übergangsbereich landen.

Sozialversicherung im Übergangsbereich: Ein Überblick

Krankenversicherung
Ab 603,01 EUR besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer ist damit über den Job krankenversichert – anders als im Minijob, wo er sich selbst absichern muss (z. B. über Familienversicherung oder freiwillige Versicherung).
Rentenversicherung
Im Übergangsbereich erwirbt der Arbeitnehmer grundsätzlich volle Rentenansprüche, obwohl sein Beitragsanteil reduziert ist. Das ist einer der größten Vorteile des Midijobs gegenüber dem Minijob.
Arbeitslosenversicherung
Auch hier greift grundsätzlich Versicherungspflicht. Im Minijob besteht dieser Schutz in der Regel nicht.

Für bestimmte Personengruppen – etwa Werkstudenten oder kurzfristig Beschäftigte – können abweichende Regeln gelten. Im Zweifel hilft die Krankenkasse oder ein Steuerberater bei der Einordnung.

Midijob und Trinkgeld: Was ist beitragspflichtig?

In der Gastronomie spielt Trinkgeld eine besondere Rolle – und die Frage, ob es sich auf den Midijob auswirkt, kommt häufig. Die kurze Antwort: Freiwilliges Trinkgeld an Arbeitnehmer kann unter den Voraussetzungen des §3 Nr. 51 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei sein – typischerweise wenn es direkt vom Gast an den Mitarbeiter fließt. In diesem Fall wird es weder auf das Bruttoentgelt angerechnet noch verändert es die Einordnung im Übergangsbereich. Die Prüfung, ob die Voraussetzungen im konkreten Betrieb erfüllt sind, liegt in Ihrer Verantwortung.
Anders sieht es beim sogenannten Tronc-System aus, bei dem Trinkgeld zentral vom Arbeitgeber gesammelt und verteilt wird. Hier kann die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung abweichen – die genauen Regeln hängen von der Ausgestaltung ab. Details zur Verteilung und steuerlichen Einordnung findest du im Trinkgeld-Rechner. Im Zweifel hilft der Steuerberater bei der Einordnung.

Lohnfortzahlung bei Krankheit im Midijob

Im Midijob besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – genau wie bei einer regulären Beschäftigung. Der Arbeitgeber zahlt in den ersten 6 Wochen den Lohn weiter (§3 EFZG). Danach greift das Krankengeld der Krankenkasse, sofern der Midijobber gesetzlich krankenversichert ist – was im Übergangsbereich grundsätzlich der Fall ist.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zum Minijob: Dort besteht zwar ebenfalls ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, aber es gibt regelmäßig kein Krankengeld von der Kasse, weil aus dem Minijob kein eigener Krankenversicherungsschutz entsteht. Wer also Wert auf eine lückenlose Absicherung legt, ist im Midijob besser aufgestellt.

Midijob für Studierende in der Gastronomie

Werkstudenten sind eine der häufigsten Beschäftigtengruppen in Cafés und Bars – und gleichzeitig ein Sonderfall. Für Werkstudenten, die während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, gelten Sonderregeln bei der Sozialversicherung: Sie sind grundsätzlich von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit (Werkstudentenprivileg). Rentenversicherungspflicht besteht jedoch.

Das bedeutet: Auch wenn das Entgelt im Übergangsbereich liegt, greift nicht automatisch die volle Sozialversicherungspflicht. Die reduzierten Beitragsregeln des Midijobs können durch das Werkstudentenprivileg überlagert werden. Die Krankenkasse oder ein Steuerberater kann hier die korrekte Einordnung vornehmen.

Häufige Fehler beim Midijob in der Gastronomie

Grenzüberschreitung nicht erkannt
Wenn das Entgelt durch Zuschläge, Überstunden oder Sonderzahlungen gelegentlich über 2.000 EUR steigt, kann der Übergangsbereich entfallen – mit Auswirkungen auf die Beitragsberechnung. Die Regeln für gelegentliches Überschreiten sind komplex; der Steuerberater oder die Krankenkasse kann hier weiterhelfen.
Mehrfachbeschäftigung falsch beurteilt
Wer einen Midijob und einen Minijob beim selben Arbeitgeber hat, muss mit Zusammenrechnung der Entgelte rechnen. Bei verschiedenen Arbeitgebern gelten andere Regeln.
Schwankende Arbeitszeiten
In der Gastronomie mit saisonalen Schwankungen kann das Entgelt von Monat zu Monat variieren – und dabei mal im, mal außerhalb des Übergangsbereichs liegen. Das hat Auswirkungen auf die Beitragsberechnung, die oft erst bei der Abrechnung auffallen.

Grundsätzlich gilt: Je unregelmäßiger die Arbeitszeit, desto wichtiger ist eine saubere Dokumentation. Das hilft nicht nur bei der Abrechnung, sondern auch bei eventuellen Prüfungen.

Wissenswertes zum Midijob

6 Fakten zum Übergangsbereich in der Gastronomie.

01 Grundsätzlich sozialversicherungspflichtig
Im Midijob greifen grundsätzlich die Regeln der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für Sonderfälle wie Werkstudenten gelten teilweise andere Vorgaben.
02 Reduzierte AN-Beiträge
Der Arbeitnehmeranteil wird im Übergangsbereich mit besonderen Formeln reduziert berechnet. Je näher das Entgelt an 2.000 EUR liegt, desto mehr nähert sich die Belastung der regulären Beschäftigung an.
03 Keine feste Stundenobergrenze
Für den Übergangsbereich ist nicht die Stundenzahl, sondern das regelmäßige monatliche Entgelt entscheidend. Mindestlohn, ArbZG oder Sonderregeln können die Arbeitszeit trotzdem begrenzen.
04 Sonderfälle mitdenken
Gerade in der Gastronomie spielen bei Studierenden, Mehrfachbeschäftigten oder wechselnden Stundenmodellen oft Sonderregeln mit hinein. Pauschale Aussagen sind daher nur begrenzt belastbar.
05 Kombinierbar mit Minijob
Ein Midijob kann grundsätzlich mit einem Minijob bei einem anderen Arbeitgeber zusammentreffen. Sozialversicherungs- und Steuerfolgen hängen aber von der konkreten Konstellation ab.
06 Arbeitszeiterfassung in der Gastro
Im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gilt regelmäßig die Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG. Das betrifft auch Midijob-Beschäftigte.

Quellen & fachliche Grundlage

Stand der Inhalte: Mai 2026. Zuletzt aktualisiert: 31. Mai 2026. Autor: Stackrail GmbH. Die Inhalte wurden mit Sorgfalt auf Basis anwaltlicher Hinweise und offizieller Quellen aufbereitet. Die Tools ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

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