Midijob-Rechner Arbeitgeber 2026
Midijob-Kosten sicher vergleichen
Gib das Brutto ein und sieh sofort, wie sich der Übergangsbereich auf Arbeitgeberkosten und Auszahlung auswirkt - damit du Minijob, Midijob und Teilzeit sauber vergleichen kannst.
Midijob-Kosten prüfen- 2026-Werte
- SGB IV §20 Übergangsbereich
- Ohne Registrierung
Midijob-Rechner
Geschätzte Auszahlung vor Lohnsteuer
880 EUR
Geschätzter AG-Aufwand ohne Umlagen/UV
1241 EUR
Alle Werte sind schematische Orientierungswerte. Nicht berücksichtigt sind z. B. ELStAM/Lohnsteuer, U1/U2, Unfallversicherung, individuelle Pflegeversicherungs- Zuschläge oder Sonderfälle wie Werkstudenten. Verbindliche Werte liefert die Gehaltsabrechnung.
Wofür fallen Kosten an?
| Minijob | Midijob | Regulär | |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | AG pauschal | meist abgesichert | abgesichert |
| Rentenversicherung | AG pauschal, AN ggf. RV-Anteil | AN reduziert | voll beitragspflichtig |
| Pflegeversicherung | kein eigener Schutz | meist abgesichert | abgesichert |
| Arbeitslosenversicherung | kein eigener Schutz | meist abgesichert | abgesichert |
| Unfallversicherung | nur AG | nur AG | nur AG |
| Lohnsteuer | oft pauschal | nach ELStAM | nach ELStAM |
Typische Einordnung für Standardfälle. Sonderregeln, z. B. Werkstudenten oder Mehrfachbeschäftigungen, sind hier nicht abgebildet.
Dieses Tool liefert eine schematische Orientierung auf Basis deiner Angaben, typischer Standardfälle und der im Programm hinterlegten gesetzlichen Schwellenwerte (Stand: Mai 2026). Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Besonderheiten des Einzelfalls, Tarifverträge, Sozialversicherungsausnahmen, steuerliche Merkmale und aktuelle Rechtsprechungs- oder Behördenlinien können unberücksichtigt bleiben. Für die Prüfung des konkreten Falls empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
Vergleich Minijob vs. Midijob vs. Teilzeit per Mail
Detaillierter Vergleich mit Einordnung typischer Unterschiede.
Wann der Midijob-Rechner hilft
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Midijob in der Gastronomie: Was Arbeitgeber 2026 wissen sollten
Der Übergangsbereich zwischen 603,01 und 2.000 EUR betrifft in der Gastronomie besonders häufig Teilzeitkräfte, Aushilfen mit steigender Stundenzahl und Servicekräfte mit wechselndem Arbeitsaufkommen. Durch die regelmäßigen Mindestlohnerhöhungen rutschen zudem immer mehr Beschäftigte, die bisher als Minijobber geführt wurden, in den Midijob-Bereich.
Arbeitgeberanteil im Midijob: Wie sich die Kosten zusammensetzen
Das bedeutet für Arbeitgeber: Die Lohnnebenkosten im Midijob liegen in einer ähnlichen Größenordnung wie bei regulärer Teilzeit. Der Unterschied zum Minijob, bei dem pauschale Abgaben von rund 30 % anfallen, hängt vom konkreten Entgelt ab. Der Rechner oben zeigt die geschätzten Kosten im Vergleich.
Minijob oder Midijob: Wann lohnt sich der Wechsel?
Die Frage stellt sich oft ganz praktisch: Eine Aushilfe übernimmt mehr Schichten, der Verdienst steigt über 603 EUR – und plötzlich ist es kein Minijob mehr. Das ist kein Problem, sondern kann für beide Seiten Vorteile haben.
- Für den Arbeitnehmer
- Im Midijob entsteht grundsätzlich eigener Sozialversicherungsschutz – Krankenversicherung, Rentenansprüche, Arbeitslosenversicherung. Im Minijob gibt es das in der Regel nicht.
- Für den Arbeitgeber
- Mitarbeiter mit Sozialversicherungsschutz sind tendenziell stärker an den Betrieb gebunden. Weniger Fluktuation bedeutet weniger Einarbeitungsaufwand. Ob sich das in der konkreten Situation rechnet, hängt von den Gesamtkosten und dem Einsatzmodell ab.
Sozialversicherung im Übergangsbereich: Ein Überblick
- Krankenversicherung
- Ab 603,01 EUR besteht grundsätzlich Versicherungspflicht. Der Arbeitnehmer ist damit über den Job krankenversichert – anders als im Minijob, wo er sich selbst absichern muss (z. B. über Familienversicherung oder freiwillige Versicherung).
- Rentenversicherung
- Im Übergangsbereich erwirbt der Arbeitnehmer grundsätzlich volle Rentenansprüche, obwohl sein Beitragsanteil reduziert ist. Das ist einer der größten Vorteile des Midijobs gegenüber dem Minijob.
- Arbeitslosenversicherung
- Auch hier greift grundsätzlich Versicherungspflicht. Im Minijob besteht dieser Schutz in der Regel nicht.
Für bestimmte Personengruppen – etwa Werkstudenten oder kurzfristig Beschäftigte – können abweichende Regeln gelten. Im Zweifel hilft die Krankenkasse oder ein Steuerberater bei der Einordnung.
Midijob und Trinkgeld: Was ist beitragspflichtig?
Lohnfortzahlung bei Krankheit im Midijob
Im Midijob besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – genau wie bei einer regulären Beschäftigung. Der Arbeitgeber zahlt in den ersten 6 Wochen den Lohn weiter (§3 EFZG). Danach greift das Krankengeld der Krankenkasse, sofern der Midijobber gesetzlich krankenversichert ist – was im Übergangsbereich grundsätzlich der Fall ist.
Midijob für Studierende in der Gastronomie
Das bedeutet: Auch wenn das Entgelt im Übergangsbereich liegt, greift nicht automatisch die volle Sozialversicherungspflicht. Die reduzierten Beitragsregeln des Midijobs können durch das Werkstudentenprivileg überlagert werden. Die Krankenkasse oder ein Steuerberater kann hier die korrekte Einordnung vornehmen.
Häufige Fehler beim Midijob in der Gastronomie
- Grenzüberschreitung nicht erkannt
- Wenn das Entgelt durch Zuschläge, Überstunden oder Sonderzahlungen gelegentlich über 2.000 EUR steigt, kann der Übergangsbereich entfallen – mit Auswirkungen auf die Beitragsberechnung. Die Regeln für gelegentliches Überschreiten sind komplex; der Steuerberater oder die Krankenkasse kann hier weiterhelfen.
- Mehrfachbeschäftigung falsch beurteilt
- Wer einen Midijob und einen Minijob beim selben Arbeitgeber hat, muss mit Zusammenrechnung der Entgelte rechnen. Bei verschiedenen Arbeitgebern gelten andere Regeln.
- Schwankende Arbeitszeiten
- In der Gastronomie mit saisonalen Schwankungen kann das Entgelt von Monat zu Monat variieren – und dabei mal im, mal außerhalb des Übergangsbereichs liegen. Das hat Auswirkungen auf die Beitragsberechnung, die oft erst bei der Abrechnung auffallen.
Grundsätzlich gilt: Je unregelmäßiger die Arbeitszeit, desto wichtiger ist eine saubere Dokumentation. Das hilft nicht nur bei der Abrechnung, sondern auch bei eventuellen Prüfungen.
Wissenswertes zum Midijob
6 Fakten zum Übergangsbereich in der Gastronomie.
- 01 Grundsätzlich sozialversicherungspflichtig
- Im Midijob greifen grundsätzlich die Regeln der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für Sonderfälle wie Werkstudenten gelten teilweise andere Vorgaben.
- 02 Reduzierte AN-Beiträge
- Der Arbeitnehmeranteil wird im Übergangsbereich mit besonderen Formeln reduziert berechnet. Je näher das Entgelt an 2.000 EUR liegt, desto mehr nähert sich die Belastung der regulären Beschäftigung an.
- 03 Keine feste Stundenobergrenze
- Für den Übergangsbereich ist nicht die Stundenzahl, sondern das regelmäßige monatliche Entgelt entscheidend. Mindestlohn, ArbZG oder Sonderregeln können die Arbeitszeit trotzdem begrenzen.
- 04 Sonderfälle mitdenken
- Gerade in der Gastronomie spielen bei Studierenden, Mehrfachbeschäftigten oder wechselnden Stundenmodellen oft Sonderregeln mit hinein. Pauschale Aussagen sind daher nur begrenzt belastbar.
- 05 Kombinierbar mit Minijob
- Ein Midijob kann grundsätzlich mit einem Minijob bei einem anderen Arbeitgeber zusammentreffen. Sozialversicherungs- und Steuerfolgen hängen aber von der konkreten Konstellation ab.
- 06 Arbeitszeiterfassung in der Gastro
- Im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe gilt regelmäßig die Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG. Das betrifft auch Midijob-Beschäftigte.
Quellen & fachliche Grundlage
Stand der Inhalte: Mai 2026. Zuletzt aktualisiert: 31. Mai 2026. Autor: Stackrail GmbH. Die Inhalte wurden mit Sorgfalt auf Basis anwaltlicher Hinweise und offizieller Quellen aufbereitet. Die Tools ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Verwendete Quellen
- Allgemeiner gesetzlicher MindestlohnBundesministerium für Arbeit und Soziales
- SGB IV § 20 - ÜbergangsbereichGesetze im Internet
- Minijobs im gewerblichen BereichMinijob-Zentrale
- MiLoG § 17 - DokumentationspflichtGesetze im Internet
- EStG § 3 - Steuerfreie EinnahmenGesetze im Internet
- EntgFG § 3 - Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallGesetze im Internet
Häufige Fragen
Ein Midijob ist grundsätzlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im sogenannten Übergangsbereich mit einem monatlichen Verdienst zwischen 603,01 und 2.000 EUR (Stand 2026). Für Arbeitnehmer gelten dort reduzierte Beitragsregeln. Für Sonderfälle, zum Beispiel Werkstudenten, können abweichende Regeln gelten.
Im Minijob bis 603 EUR ist der Arbeitnehmer grundsätzlich rentenversicherungspflichtig (mit der Möglichkeit zur Befreiung), aber nicht kranken-, pflege- oder arbeitslosenversicherungspflichtig. Aus dem Minijob selbst entsteht also regelmäßig kein eigener Kranken- oder Arbeitslosenversicherungsschutz. Im Midijob greifen dagegen grundsätzlich alle Zweige der Sozialversicherung, allerdings mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen im Übergangsbereich.
Der Übergangsbereich liegt 2026 zwischen 603,01 und 2.000 EUR monatlich. Die Untergrenze orientiert sich an der dynamischen Geringfügigkeitsgrenze und steigt deshalb regelmäßig mit dem gesetzlichen Mindestlohn.
Grundsätzlich ja: Neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann ein Minijob bei einem anderen Arbeitgeber möglich sein. Ob und in welchem Umfang für den Minijob Beiträge oder Steuern anfallen, hängt aber von der konkreten Gestaltung ab. Beim selben Arbeitgeber werden Entgelte in der Regel zusammengerechnet.
Im Midijob besteht grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer trägt im Übergangsbereich einen reduzierten Beitragsanteil. Für bestimmte Personengruppen, etwa Werkstudenten, gelten jedoch Sonderregeln. Im Minijob entsteht aus dem Job selbst regelmäßig kein eigener Krankenversicherungsschutz.
Für die Einordnung als Midijob gibt es keine feste Stundenobergrenze. Entscheidend ist das regelmäßige monatliche Bruttoentgelt im Übergangsbereich. Mindestlohn, Arbeitszeitrecht oder Sonderregeln etwa für Werkstudenten können die Arbeitszeit aber trotzdem begrenzen.
In der Gastronomie gilt regelmäßig die Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind zu erfassen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Das kann für Gastro-Betriebe interessant sein, wenn Teilzeitkräfte oberhalb der Minijob-Grenze eingesetzt werden sollen. Ob ein Midijob sinnvoller ist als Minijob oder reguläre Teilzeit, hängt aber vom Verdienst, der Personengruppe und dem konkreten Einsatzmodell ab.
Ja. Im Midijob besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu 6 Wochen. Danach greift das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Minijob gibt es zwar auch Entgeltfortzahlung, aber regelmäßig kein anschließendes Krankengeld.
Freiwilliges Trinkgeld an Arbeitnehmer kann unter den Voraussetzungen des §3 Nr. 51 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei sein – typischerweise wenn es direkt vom Gast gegeben wird. In diesem Fall wird es nicht auf das Bruttoentgelt angerechnet und verändert die Einordnung im Übergangsbereich nicht. Bei arbeitgeberverwaltetem Trinkgeld (Tronc) können abweichende Regeln gelten. Die Prüfung im konkreten Betrieb liegt in Ihrer Verantwortung.
In der Gastronomie mit saisonalen Schwankungen kann das Entgelt mal im, mal außerhalb des Übergangsbereichs liegen. Maßgeblich ist grundsätzlich das regelmäßige monatliche Entgelt – Schwankungen sind grundsätzlich korrekt in der Beitragsberechnung zu berücksichtigen. Bei starken Schwankungen empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Krankenkasse.
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