Minijob-Rechner 2026

603-EUR-Grenze prüfen, bevor der Minijob kippt.

Plane Stunden und Lohn rund um die 603-EUR-Grenze und erkenne früh, ob eine Aushilfe im Minijob bleibt - oder ein Midijob sauberer wäre.

Minijob-Grenze prüfen
  • 603-EUR-Grenze 2026
  • SGB IV §8
  • Ohne Registrierung

Minijob-Grenz-Tracker

EUR/h

Mindestlohn 2026: 13,90 EUR/h

1h11h / Woche20h

Geschätztes Monatseinkommen

662 EUR

Minijob-Grenze

603 EUR

0 EUR603 EUR

Max. Stunden/Woche bei 13.9 EUR/h

10h / Woche

Grenze voraussichtlich überschritten

Bei systematischer Überschreitung kann der Minijob rückwirkend sozialversicherungspflichtig werden. Grobe Beitrags-Einordnung: ca. 3.178 EUR (geschätzte Gesamtbeiträge ~40% auf bisherige Zahlungen).

Jahres-Hochrechnung

Geschätzt pro Jahr

7.944 EUR

Jahresgrenze

7.236 EUR

Monat Monatlich Kumuliert
Januar662 EUR 662 EUR
Februar662 EUR 1.324 EUR
März662 EUR 1.986 EUR
April662 EUR 2.648 EUR
Mai662 EUR 3.310 EUR
Juni662 EUR 3.972 EUR
Juli662 EUR 4.634 EUR
August662 EUR 5.296 EUR
September662 EUR 5.958 EUR
Oktober662 EUR 6.620 EUR
Ab November: Jahresgrenze überschritten
November662 EUR 7.282 EUR
Dezember662 EUR 7.944 EUR

Dieses Tool liefert eine schematische Orientierung auf Basis deiner Angaben, typischer Standardfälle und der im Programm hinterlegten gesetzlichen Schwellenwerte (Stand: Mai 2026). Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Besonderheiten des Einzelfalls, Tarifverträge, Sozialversicherungsausnahmen, steuerliche Merkmale und aktuelle Rechtsprechungs- oder Behördenlinien können unberücksichtigt bleiben. Für die Prüfung des konkreten Falls empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.

Wie die 603-EUR-Grenze zustande kommt

Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3   (aufgerundet auf volle Euro)
Mindestlohn 2026
13,90 EUR/h
Rechenweg
13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33
Aufgerundet
603 EUR/Monat
Monats-Hochrechnung im Rechner
Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33

Die Formel ist gesetzlich verankert (§ 8 SGB IV). Bei steigendem Mindestlohn steigt die Grenze automatisch mit.

Typische Minijob-Szenarien

Die Seite soll nicht nur eine Grenze zeigen, sondern die drei häufigsten Planungsfälle unterscheiden.

FallRechnungEinordnungNächster Schritt
Konstanter MinijobStundenlohn × Wochenstunden × 4,33 ≤ 603 EURMeist unkritisch, wenn keine Sonderzahlungen hinzukommenMonatlichen Puffer dokumentieren
Saisonale MehrarbeitEinzelne Monate über 603 EUR, Jahr im Blick behaltenNur unvorhersehbares Überschreiten kann unschädlich seinJahreshochrechnung prüfen
Regelmäßig über GrenzeMehr als 603 EUR wird planbar erreichtMidijob oder reguläre Beschäftigung prüfenMidijob-Kosten vergleichen

Wissenswertes zum Minijob

6 Fakten, die Gastronomen kennen sollten.

01 603-EUR-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn. Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. 2026: 13,90 × 130 ÷ 3 = 603 EUR.
02 Pauschale AG-Abgaben ca. 30 %
Der Arbeitgeber zahlt pauschal KV (13 %), RV (15 %), Pauschalsteuer (2 %) und Umlagen. Der Minijobber hat in der Regel keine laufenden Abzüge.
03 Kein eigener SV-Schutz aus dem Minijob
Aus dem Minijob allein entsteht kein Anspruch auf Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsleistungen. Schutz muss anderweitig bestehen.
04 Gelegentliches Überschreiten möglich
Nach den Geringfügigkeits-Richtlinien ist ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten in der Regel in bis zu zwei Monaten pro Zeitjahr zulässig. Regelmäßiges Überschreiten kann zur Sozialversicherungspflicht führen.
05 Arbeitszeiterfassung Pflicht in der Gastro
Nach § 17 MiLoG sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren und 2 Jahre aufzubewahren.
06 Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet
Hat ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs, zählt die Summe. Bei Überschreitung der 603-EUR-Grenze können alle Jobs sozialversicherungspflichtig werden — die Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Wann der Minijob-Grenz-Check hilft

Konkrete Praxis-Fälle in der Gastro.

  1. Neue Aushilfe einplanen

    Bei der Einstellung prüfen, wie viele Stunden pro Woche möglich sind, ohne die 603-EUR-Grenze zu reißen.

  2. Saisonale Spitzen abfangen

    Sommer- und Weihnachtszeit verlangen mehr Stunden — kumulierte Jahreshochrechnung prüft, ob die 7.236-EUR-Grenze hält.

  3. Vor Schichtplan-Freigabe kontrollieren

    Spontane Krankheitsvertretungen können die Monatsgrenze sprengen — Puffer einplanen.

  4. Mindestlohn-Erhöhung berücksichtigen

    Mit Mindestlohn 2026 (13,90 EUR/h) sind nur noch ~43 Stunden/Monat möglich. Alte Verträge müssen geprüft werden.

Minijob in der Gastronomie: Was Arbeitgeber 2026 wissen sollten

Minijobs sind ein fester Bestandteil der Personalplanung in Restaurants, Cafés und Hotels. Für Arbeitgeber wichtig: Die 603-EUR-Grenze sollte im Blick bleiben – bei Überschreitung können Beitragsnachforderungen relevant werden.

Die 603-EUR-Grenze 2026

Seit Januar 2026 liegt die Geringfügigkeitsgrenze bei 603 EUR monatlich bzw. 7.236 EUR im Jahr. Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Die gesetzliche Formel lautet Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro (13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33 → 603 EUR). Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze.

Typische Stolperfallen in der Gastronomie

In der Praxis scheitern viele Betriebe nicht an der regulären Planung, sondern an Sonderfällen: vergütungsrelevante Zuschläge, Überstunden bei Krankheitsvertretung oder saisonale Spitzen im Sommer und zur Weihnachtszeit. Wer die Stunden nicht sauber dokumentiert, merkt die Überschreitung oft erst bei der Betriebsprüfung.

Was passiert bei Überschreitung der Minijob-Grenze?

Wird die 603-EUR-Grenze regelmäßig überschritten, kann das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich neu beurteilt werden. Das kann Nachmeldungen und erhebliche Beitragsnachforderungen auslösen, unter Umständen auch rückwirkend. Zusätzlich können Säumniszuschläge anfallen.

Gelegentliches Überschreiten

Nicht jede Überschreitung führt sofort zur Sozialversicherungspflicht. Unvorhersehbares, gelegentliches Überschreiten ist bis zu zwei Mal im Jahr zulässig, solange das Entgelt in diesen Monaten das Doppelte der Grenze (1.206 EUR) nicht übersteigt. Voraussetzung: Die Überschreitung war nicht planbar, etwa durch eine kurzfristige Krankheitsvertretung. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, sollte mit dem Steuerberater oder der zuständigen Einzugsstelle abgestimmt werden.

Die Jahresgrenze von 7.236 EUR

Neben der monatlichen 603-EUR-Grenze gilt eine Jahresgrenze von 7.236 EUR (603 EUR × 12 Monate). Entscheidend ist: Die Minijob-Zentrale prüft nicht nur einzelne Monate, sondern das Gesamtjahr. Wer in einzelnen Monaten unter 603 EUR bleibt, aber durch Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld oder Überstunden im Jahresverlauf über 7.236 EUR kommt, kann die Einordnung als Minijob gefährden.

In der Gastronomie ist das besonders relevant, weil saisonale Schwankungen typisch sind. Wer im Sommer und zur Weihnachtszeit mehr Stunden einplant, muss die schwächeren Monate gegenrechnen. Der Rechner oben zeigt die kumulierte Jahreshochrechnung, damit du frühzeitig erkennst, ob die Jahresgrenze in Gefahr ist.

Minijob vs. Midijob: Wann lohnt sich der Wechsel?

Übersteigt das Entgelt regelmäßig 603 EUR, kann der Midijob (603,01 bis 2.000 EUR) je nach Einsatzmodell die passendere Gestaltung sein. Der Arbeitnehmer erhält dann vollen Sozialversicherungsschutz bei reduzierten Beiträgen, und Fehlklassifizierungsrisiken werden reduziert.
Ob und wann ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Stundenlohn, Zuschlägen und Einsatzplanung ab. Die Umstellung ist arbeitsvertraglich und abrechnungstechnisch zu prüfen und kann grundsätzlich zum Monatswechsel erfolgen. Eine schnelle Gegenüberstellung der Lohnnebenkosten findest du im Midijob-Rechner; den effektiven Stundenlohn deiner Mitarbeiter prüfst du im Mindestlohn-Rechner.

Arbeitszeiterfassung: Pflicht für Minijobber in der Gastronomie

Nach § 17 MiLoG besteht für Arbeitgeber im Gastgewerbe grundsätzlich eine Aufzeichnungspflicht für Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Minijobber. Die Aufzeichnungen sollen spätestens am siebten Tag nach der Arbeitsleistung vorliegen und sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR geahndet werden (§ 21 Abs. 3 MiLoG). Darüber hinaus dient die lückenlose Zeiterfassung als ein wichtiger Nachweis bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung oder den Zoll.

Quellen & fachliche Grundlage

Stand der Inhalte: Mai 2026. Zuletzt aktualisiert: 31. Mai 2026. Autor: Stackrail GmbH. Die Inhalte wurden mit Sorgfalt auf Basis anwaltlicher Hinweise und offizieller Quellen aufbereitet. Die Tools ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Häufige Fragen

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