Minijob-Rechner 2026
603-EUR-Grenze prüfen, bevor der Minijob kippt.
Plane Stunden und Lohn rund um die 603-EUR-Grenze und erkenne früh, ob eine Aushilfe im Minijob bleibt - oder ein Midijob sauberer wäre.
Minijob-Grenze prüfen- 603-EUR-Grenze 2026
- SGB IV §8
- Ohne Registrierung
Minijob-Grenz-Tracker
Mindestlohn 2026: 13,90 EUR/h
Geschätztes Monatseinkommen
662 EUR
Minijob-Grenze
603 EUR
Max. Stunden/Woche bei 13.9 EUR/h
10h / Woche
Grenze voraussichtlich überschritten
Bei systematischer Überschreitung kann der Minijob rückwirkend sozialversicherungspflichtig werden. Grobe Beitrags-Einordnung: ca. 3.178 EUR (geschätzte Gesamtbeiträge ~40% auf bisherige Zahlungen).
Jahres-Hochrechnung
Geschätzt pro Jahr
7.944 EUR
Jahresgrenze
7.236 EUR
| Monat | Monatlich | Kumuliert |
|---|---|---|
| Januar | 662 EUR | 662 EUR |
| Februar | 662 EUR | 1.324 EUR |
| März | 662 EUR | 1.986 EUR |
| April | 662 EUR | 2.648 EUR |
| Mai | 662 EUR | 3.310 EUR |
| Juni | 662 EUR | 3.972 EUR |
| Juli | 662 EUR | 4.634 EUR |
| August | 662 EUR | 5.296 EUR |
| September | 662 EUR | 5.958 EUR |
| Oktober | 662 EUR | 6.620 EUR |
| Ab November: Jahresgrenze überschritten | ||
| November | 662 EUR | 7.282 EUR |
| Dezember | 662 EUR | 7.944 EUR |
Dieses Tool liefert eine schematische Orientierung auf Basis deiner Angaben, typischer Standardfälle und der im Programm hinterlegten gesetzlichen Schwellenwerte (Stand: Mai 2026). Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Besonderheiten des Einzelfalls, Tarifverträge, Sozialversicherungsausnahmen, steuerliche Merkmale und aktuelle Rechtsprechungs- oder Behördenlinien können unberücksichtigt bleiben. Für die Prüfung des konkreten Falls empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
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Wie die 603-EUR-Grenze zustande kommt
Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3 (aufgerundet auf volle Euro)- Mindestlohn 2026
- 13,90 EUR/h
- Rechenweg
- 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33
- Aufgerundet
- 603 EUR/Monat
- Monats-Hochrechnung im Rechner
- Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33
Die Formel ist gesetzlich verankert (§ 8 SGB IV). Bei steigendem Mindestlohn steigt die Grenze automatisch mit.
Typische Minijob-Szenarien
Die Seite soll nicht nur eine Grenze zeigen, sondern die drei häufigsten Planungsfälle unterscheiden.
| Fall | Rechnung | Einordnung | Nächster Schritt |
|---|---|---|---|
| Konstanter Minijob | Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 ≤ 603 EUR | Meist unkritisch, wenn keine Sonderzahlungen hinzukommen | Monatlichen Puffer dokumentieren |
| Saisonale Mehrarbeit | Einzelne Monate über 603 EUR, Jahr im Blick behalten | Nur unvorhersehbares Überschreiten kann unschädlich sein | Jahreshochrechnung prüfen |
| Regelmäßig über Grenze | Mehr als 603 EUR wird planbar erreicht | Midijob oder reguläre Beschäftigung prüfen | Midijob-Kosten vergleichen |
Wissenswertes zum Minijob
6 Fakten, die Gastronomen kennen sollten.
- 01 603-EUR-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3
- Die Geringfügigkeitsgrenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn. Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. 2026: 13,90 × 130 ÷ 3 = 603 EUR.
- 02 Pauschale AG-Abgaben ca. 30 %
- Der Arbeitgeber zahlt pauschal KV (13 %), RV (15 %), Pauschalsteuer (2 %) und Umlagen. Der Minijobber hat in der Regel keine laufenden Abzüge.
- 03 Kein eigener SV-Schutz aus dem Minijob
- Aus dem Minijob allein entsteht kein Anspruch auf Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsleistungen. Schutz muss anderweitig bestehen.
- 04 Gelegentliches Überschreiten möglich
- Nach den Geringfügigkeits-Richtlinien ist ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten in der Regel in bis zu zwei Monaten pro Zeitjahr zulässig. Regelmäßiges Überschreiten kann zur Sozialversicherungspflicht führen.
- 05 Arbeitszeiterfassung Pflicht in der Gastro
- Nach § 17 MiLoG sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren und 2 Jahre aufzubewahren.
- 06 Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet
- Hat ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs, zählt die Summe. Bei Überschreitung der 603-EUR-Grenze können alle Jobs sozialversicherungspflichtig werden — die Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Wann der Minijob-Grenz-Check hilft
Konkrete Praxis-Fälle in der Gastro.
Neue Aushilfe einplanen
Bei der Einstellung prüfen, wie viele Stunden pro Woche möglich sind, ohne die 603-EUR-Grenze zu reißen.
Saisonale Spitzen abfangen
Sommer- und Weihnachtszeit verlangen mehr Stunden — kumulierte Jahreshochrechnung prüft, ob die 7.236-EUR-Grenze hält.
Vor Schichtplan-Freigabe kontrollieren
Spontane Krankheitsvertretungen können die Monatsgrenze sprengen — Puffer einplanen.
Mindestlohn-Erhöhung berücksichtigen
Mit Mindestlohn 2026 (13,90 EUR/h) sind nur noch ~43 Stunden/Monat möglich. Alte Verträge müssen geprüft werden.
Minijob in der Gastronomie: Was Arbeitgeber 2026 wissen sollten
Minijobs sind ein fester Bestandteil der Personalplanung in Restaurants, Cafés und Hotels. Für Arbeitgeber wichtig: Die 603-EUR-Grenze sollte im Blick bleiben – bei Überschreitung können Beitragsnachforderungen relevant werden.
Die 603-EUR-Grenze 2026
Typische Stolperfallen in der Gastronomie
In der Praxis scheitern viele Betriebe nicht an der regulären Planung, sondern an Sonderfällen: vergütungsrelevante Zuschläge, Überstunden bei Krankheitsvertretung oder saisonale Spitzen im Sommer und zur Weihnachtszeit. Wer die Stunden nicht sauber dokumentiert, merkt die Überschreitung oft erst bei der Betriebsprüfung.
Was passiert bei Überschreitung der Minijob-Grenze?
Wird die 603-EUR-Grenze regelmäßig überschritten, kann das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich neu beurteilt werden. Das kann Nachmeldungen und erhebliche Beitragsnachforderungen auslösen, unter Umständen auch rückwirkend. Zusätzlich können Säumniszuschläge anfallen.
Gelegentliches Überschreiten
Nicht jede Überschreitung führt sofort zur Sozialversicherungspflicht. Unvorhersehbares, gelegentliches Überschreiten ist bis zu zwei Mal im Jahr zulässig, solange das Entgelt in diesen Monaten das Doppelte der Grenze (1.206 EUR) nicht übersteigt. Voraussetzung: Die Überschreitung war nicht planbar, etwa durch eine kurzfristige Krankheitsvertretung. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, sollte mit dem Steuerberater oder der zuständigen Einzugsstelle abgestimmt werden.
Die Jahresgrenze von 7.236 EUR
In der Gastronomie ist das besonders relevant, weil saisonale Schwankungen typisch sind. Wer im Sommer und zur Weihnachtszeit mehr Stunden einplant, muss die schwächeren Monate gegenrechnen. Der Rechner oben zeigt die kumulierte Jahreshochrechnung, damit du frühzeitig erkennst, ob die Jahresgrenze in Gefahr ist.
Minijob vs. Midijob: Wann lohnt sich der Wechsel?
Arbeitszeiterfassung: Pflicht für Minijobber in der Gastronomie
Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können mit Bußgeldern bis zu 50.000 EUR geahndet werden (§ 21 Abs. 3 MiLoG). Darüber hinaus dient die lückenlose Zeiterfassung als ein wichtiger Nachweis bei einer Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung oder den Zoll.
Quellen & fachliche Grundlage
Stand der Inhalte: Mai 2026. Zuletzt aktualisiert: 31. Mai 2026. Autor: Stackrail GmbH. Die Inhalte wurden mit Sorgfalt auf Basis anwaltlicher Hinweise und offizieller Quellen aufbereitet. Die Tools ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Verwendete Quellen
- Allgemeiner gesetzlicher MindestlohnBundesministerium für Arbeit und Soziales
- Minijobs im gewerblichen BereichMinijob-Zentrale
- SGB IV § 8 - Geringfügige BeschäftigungGesetze im Internet
- MiLoG § 17 - DokumentationspflichtGesetze im Internet
- MiLoG § 21 - BußgeldvorschriftenGesetze im Internet
- Dokumentationspflicht nach dem MindestlohngesetzBundesministerium für Arbeit und Soziales
Häufige Fragen
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 EUR monatlich (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet). Die Jahresgrenze beträgt 7.236 EUR.
Bei regelmäßiger Überschreitung kann der Minijob rückwirkend als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft werden. In diesem Fall können rückwirkende Beitragsnachforderungen entstehen – die konkreten Folgen hängen vom Einzelfall ab.
Es gibt keine feste Stundenobergrenze. Entscheidend ist, dass das monatliche Entgelt 603 EUR nicht regelmäßig überschreitet. Beim Mindestlohn von 13,90 EUR/h sind das rechnerisch maximal ca. 43 Stunden pro Monat.
Gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (z. B. Krankheitsvertretung) ist in der Regel unschädlich, wenn es nicht regelmäßig und vorhersehbar passiert. Nach den Geringfügigkeits-Richtlinien ist ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten in der Regel in bis zu zwei Monaten pro Zeitjahr zulässig — die konkreten Voraussetzungen sollten im Einzelfall mit der Minijob-Zentrale oder einem Steuerberater geprüft werden.
Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von ca. 30 %: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer. Der Minijobber selbst zahlt in der Regel keine Beiträge (außer ggf. den RV-Eigenanteil von 3,6 %).
Ja, in der Gastronomie gilt die Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Grundsätzlich ja, solange die Summe aller Minijob-Entgelte 603 EUR nicht übersteigt. Bei Überschreitung können alle Minijobs zusammengerechnet und sozialversicherungspflichtig werden — die Einordnung hängt vom Einzelfall ab. Neben einer sv-pflichtigen Hauptbeschäftigung ist ein Minijob anrechnungsfrei.
Im Minijob (bis 603 EUR) zahlt der Arbeitnehmer keine laufenden SV-Beiträge, hat aber auch keinen eigenen SV-Schutz aus dem Job. Im Midijob (603,01–2.000 EUR) besteht volle Sozialversicherungspflicht mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.
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