Minijob-Grenze prüfen, bevor die Rentenversicherung es tut.
Schätze ein, ob dein Minijobber im 603-EUR-Rahmen bleibt und welche Mehrkosten bei Überschreitungen möglich wären.
Jetzt prüfenMinijob-Grenz-Tracker
Mindestlohn 2026: 13,90 EUR/h
Geschätztes Monatseinkommen
662 EUR
Minijob-Grenze
603 EUR
Max. Stunden/Woche bei 13.9 EUR/h
10h / Woche
Grenze voraussichtlich überschritten
Bei planbarer, regelmäßiger Überschreitung kann der Minijob rückwirkend sozialversicherungspflichtig werden. Dann kann der volle Gesamtsozialversicherungsbeitrag von rund 40 % fällig werden, in der Praxis meist komplett vom Arbeitgeber, weil der Arbeitnehmeranteil nur für die letzten drei Monate nachträglich abgezogen werden darf (§ 28g SGB IV). Bei diesem Verdienst wären das aufs Jahr gerechnet überschlägig 3.178 EUR.
Jahres-Hochrechnung
Passe die Wochenstunden einzelner Monate an, etwa für Sommersaison oder Weihnachtsgeschäft, und sieh sofort, ob die Jahresgrenze hält.
Geschätzt pro Jahr
7.944 EUR
Jahresgrenze
7.236 EUR
| Monat | Std./Woche | Monatlich | Kumuliert |
|---|---|---|---|
| Januar | 662 EUR | 662 EUR | |
| Februar | 662 EUR | 1.324 EUR | |
| März | 662 EUR | 1.986 EUR | |
| April | 662 EUR | 2.648 EUR | |
| Mai | 662 EUR | 3.310 EUR | |
| Juni | 662 EUR | 3.972 EUR | |
| Juli | 662 EUR | 4.634 EUR | |
| August | 662 EUR | 5.296 EUR | |
| September | 662 EUR | 5.958 EUR | |
| Oktober | 662 EUR | 6.620 EUR | |
| Ab November: Jahresgrenze überschritten | |||
| November | 662 EUR | 7.282 EUR | |
| Dezember | 662 EUR | 7.944 EUR | |
Feld leeren setzt den Monat auf den Wochenwert zurück.
Dieses Tool liefert eine schematische Orientierung auf Basis deiner Angaben, typischer Standardfälle und der im Programm hinterlegten gesetzlichen Schwellenwerte (Stand: Mai 2026). Es ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Besonderheiten des Einzelfalls, Tarifverträge, Sozialversicherungsausnahmen, steuerliche Merkmale und aktuelle Rechtsprechungs- oder Behördenlinien können unberücksichtigt bleiben. Für die Prüfung des konkreten Falls empfehlen wir die Konsultation eines Rechtsanwalts oder Steuerberaters.
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Wie die 603-EUR-Grenze zustande kommt
Minijob-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3 (aufgerundet auf volle Euro)- Mindestlohn 2026
- 13,90 EUR/h
- Rechenweg
- 13,90 × 130 ÷ 3 = 602,33
- Aufgerundet
- 603 EUR/Monat
- Monats-Hochrechnung im Rechner
- Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33
Die Formel ist gesetzlich verankert (§ 8 SGB IV). Bei steigendem Mindestlohn steigt die Grenze automatisch mit.
Typische Minijob-Szenarien
Drei Konstellationen aus dem Gastro-Alltag, mit Rechenweg und nächstem Schritt.
| Fall | Rechnung | Einordnung | Nächster Schritt |
|---|---|---|---|
| Konstanter Minijob | Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 ≤ 603 EUR | Meist unkritisch, wenn keine Sonderzahlungen hinzukommen | Monatlichen Puffer dokumentieren |
| Saisonale Mehrarbeit | Einzelne Monate über 603 EUR, Jahr im Blick behalten | Nur unvorhersehbares Überschreiten kann unschädlich sein | Jahreshochrechnung prüfen |
| Regelmäßig über Grenze | Mehr als 603 EUR wird planbar erreicht | Midijob oder reguläre Beschäftigung prüfen | Midijob-Kosten vergleichen |
Wissenswertes zum Minijob
Von der Grenzformel bis zur Zusammenrechnung mehrerer Jobs.
- 01 603-EUR-Grenze = Mindestlohn × 130 ÷ 3
- Die Geringfügigkeitsgrenze steigt automatisch mit dem Mindestlohn. Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet auf volle Euro. 2026: 13,90 × 130 ÷ 3 = 603 EUR.
- 02 Pauschale AG-Abgaben: 30 % plus Umlagen und BGN
- Der Arbeitgeber zahlt pauschal KV (13 %), RV (15 %), Pauschalsteuer (2 %) und Umlagen. Der Minijobber hat in der Regel keine laufenden Abzüge.
- 03 Kein eigener SV-Schutz aus dem Minijob
- Aus dem Minijob allein entsteht kein Anspruch auf Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherungsleistungen. Schutz muss anderweitig bestehen.
- 04 Gelegentliches Überschreiten möglich
- Nach den Geringfügigkeits-Richtlinien ist ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten in der Regel in bis zu zwei Monaten pro Zeitjahr zulässig. Regelmäßiges Überschreiten kann zur Sozialversicherungspflicht führen.
- 05 Arbeitszeiterfassung Pflicht in der Gastro
- Nach § 17 MiLoG sind Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren und 2 Jahre aufzubewahren.
- 06 Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet
- Hat ein Arbeitnehmer mehrere Minijobs, zählt die Summe. Bei Überschreitung der 603-EUR-Grenze können alle Jobs sozialversicherungspflichtig werden. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab.
Vier Situationen, in denen der Grenz-Check Geld spart
Aus dem Alltag von Restaurants, Cafés und Bars.
Neue Aushilfe einplanen
Bei der Einstellung prüfen, wie viele Stunden pro Woche möglich sind, ohne die 603-EUR-Grenze zu reißen.
Saisonale Spitzen abfangen
Sommer- und Weihnachtszeit verlangen mehr Stunden. Kumulierte Jahreshochrechnung prüft, ob die 7.236-EUR-Grenze hält.
Vor Schichtplan-Freigabe kontrollieren
Spontane Krankheitsvertretungen können die Monatsgrenze sprengen. Puffer einplanen.
Mindestlohn-Erhöhung berücksichtigen
Mit Mindestlohn 2026 (13,90 EUR/h) sind nur noch ~43 Stunden/Monat möglich. Alte Verträge müssen geprüft werden.
Minijob in der Gastronomie: Was Arbeitgeber 2026 wissen sollten
Minijobs sind ein fester Bestandteil der Personalplanung in Restaurants, Cafés und Hotels. Für Arbeitgeber wichtig: Die 603-EUR-Grenze sollte im Blick bleiben. Bei Überschreitung können Beitragsnachforderungen relevant werden.
Die 603-EUR-Grenze 2026
Typische Stolperfallen in der Gastronomie
In der Praxis scheitern viele Betriebe nicht an der regulären Planung, sondern an Sonderfällen: vergütungsrelevante Zuschläge, Überstunden bei Krankheitsvertretung oder saisonale Spitzen im Sommer und zur Weihnachtszeit. Wer die Stunden nicht sauber dokumentiert, merkt die Überschreitung oft erst bei der Betriebsprüfung.
Was passiert bei Überschreitung der Minijob-Grenze?
Wird die 603-EUR-Grenze regelmäßig überschritten, kann das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungsrechtlich neu beurteilt werden. Das kann Nachmeldungen und erhebliche Beitragsnachforderungen auslösen, unter Umständen auch rückwirkend. Zusätzlich können Säumniszuschläge anfallen.
Gelegentliches Überschreiten
Nicht jede Überschreitung führt sofort zur Sozialversicherungspflicht. Unvorhersehbares, gelegentliches Überschreiten ist bis zu zwei Mal im Jahr zulässig, solange das Entgelt in diesen Monaten das Doppelte der Grenze (1.206 EUR) nicht übersteigt. Voraussetzung: Die Überschreitung war nicht planbar, etwa durch eine kurzfristige Krankheitsvertretung. Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, sollte mit dem Steuerberater oder der zuständigen Einzugsstelle abgestimmt werden.
Die Jahresgrenze von 7.236 EUR
In der Gastronomie ist das besonders relevant, weil saisonale Schwankungen typisch sind. Wer im Sommer und zur Weihnachtszeit mehr Stunden einplant, muss die schwächeren Monate gegenrechnen. Der Rechner oben zeigt die kumulierte Jahreshochrechnung, damit du frühzeitig erkennst, ob die Jahresgrenze in Gefahr ist.
Minijob vs. Midijob: Wann lohnt sich der Wechsel?
Arbeitszeiterfassung: Pflicht für Minijobber in der Gastronomie
Quellen und Rechtsgrundlagen
- § 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung (Definition und Grenzformel)
- § 17 MiLoG: Aufzeichnungspflichten (Arbeitszeitdokumentation im Gastgewerbe)
- Minijob-Zentrale (Geringfügigkeits-Richtlinien, verbindliche Auskünfte zur Einordnung)
Stand: Juni 2026. Alle Angaben sorgfältig recherchiert. Sie ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Häufige Fragen
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 EUR monatlich (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet). Die Jahresgrenze beträgt 7.236 EUR.
Bei regelmäßiger Überschreitung kann der Minijob rückwirkend als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestuft werden. In diesem Fall können rückwirkende Beitragsnachforderungen entstehen. Die konkreten Folgen hängen vom Einzelfall ab.
Es gibt keine feste Stundenobergrenze. Entscheidend ist, dass das monatliche Entgelt 603 EUR nicht regelmäßig überschreitet. Beim Mindestlohn von 13,90 EUR/h sind das rechnerisch maximal ca. 43 Stunden pro Monat.
Ja, in engen Grenzen: Nach den Geringfügigkeits-Richtlinien darf die Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr unvorhersehbar überschritten werden, solange der Verdienst in diesen Monaten maximal das Doppelte (1.206 EUR) beträgt. Unvorhersehbar heißt: nicht planbar. Eine spontane Krankheitsvertretung erfüllt das in der Regel, fest eingeplante Sommer-Mehrstunden nicht.
Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von ca. 30 % (13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer). Mit Umlagen U1/U2/U3 und Unfallversicherung (BGN) liegen die Gesamtabgaben bei rund 32–34 %. Der Minijobber selbst zahlt in der Regel keine Beiträge (außer ggf. den RV-Eigenanteil von 3,6 %).
Ja, in der Gastronomie gilt die Dokumentationspflicht nach § 17 MiLoG. Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sind aufzuzeichnen und mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Ja, aber alle Minijob-Entgelte werden zusammengerechnet. Übersteigt die Summe 603 EUR, werden sämtliche Jobs sozialversicherungspflichtig. Wichtig für die Einstellung: Frag neue Aushilfen immer, ob sie bereits einen anderen Minijob haben. Neben einer sv-pflichtigen Hauptbeschäftigung bleibt genau ein Minijob anrechnungsfrei.
Im Minijob (bis 603 EUR) zahlt der Arbeitnehmer keine laufenden SV-Beiträge, hat aber auch keinen eigenen SV-Schutz aus dem Job. Im Midijob (603,01–2.000 EUR) besteht volle Sozialversicherungspflicht mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.
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